Kann der Vermieter bei fristloser Kündigung das Warmwasser abstellen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die rechtssichere Zustellung durch den Vermieter, z. B. per Einwurfeinschreiben, reicht aus.

Ja, der Vermieter kann natürlich das Warmwasser abstellen. Dein Wunsch, es so schnell wie möglich wieder in Gang zu setzen, wird dann ins Leere laufen, denn doofer Weise ist das Gerät dann kaputt und Ersatz oder Ersatzteile schwer zu beschaffen und die Elektriker haben gerade keine Zeit.

Jemand schlug in diesem Fall 20 % Mietminderung vor. Natürlich geht es, die Miete zu mindern, die man sowieso nicht bezahlt. Den Vermieter wird das nicht kratzen. Solltest Du die Miete irgendwann nachzahlen, wovon der Vermieter erst einmal nicht ausgeht, könntest Du Dir die 20 % einbehalten. Sollte der Vermieter auf die Kaution für die ausgebliebene Miete zurück greifen, wird er den vollen Betrag einbehalten und Du müsstest dann auf Rückzahlung des Minderungsbetrags klagen. Davor hat der Vermieter sicher auch keine Angst.

Soviel zur Sache!

Besser wäre es, direkt mit dem Vermieter darüber zu sprechen, wie Du über die Zeit hinweg kommst, in der Du nicht in der Lage bist, die Miete zu bezahlen.

Danke für die Auszeichnung und viel Glück!

Mietschuld für einen Monat ist kein zulässiger Grund für eine fristlose Kündigung, es müssen zwei Monate Rückstand bestehen. Mit Dreimonatsfrist kann aber bereits gekündigt regelrecht werden.

Verbotene Eigenmacht (Abstellen der Warmwaserversorgung) bei Mietschulden ist unzulässig, der Mieter dürfte dann sogar seine Miete um bis zu 20% mindern.

Warum kann er bei einem Monat Rückstand schon ordentlich kündigen? Mit welchem Grund?

@dawina030

Weil du ein unzuverlässiger Mietschuldner bist. Das deutsche Mietrecht räumt diese Möglichkeit ein.

@albatros

Wie wird unzuverlässig definiert? Fristlos bedeutet zwei aufeinander folgende Mieten nicht bezahlt aber ordentlich?

@dawina030

Ordentlich je nach Mietdauer mit 3 bis 9 Monate Kündigungsfrist. Da reicht bereits eine MM Rückstand.

@albatros

Und die fristlose, wenn ich sie bekomme, kann ich nur abwenden, wenn ich meine Schulden bezahle vor dem Auszugsdatum, das in der fristlosen Kündigung genannt wird. Stimmt das?

Ein Einwurfeinschreiben gilt als offiziell zugestellt wenn es bei dir im Briefkasten gelandet ist. Die Ausrede das ein leerer Umschlag an kam ist sehr alt und darauf glaubt kaum jemand. Alles weitere würde nur noch teurer für dich werden.

Das warme Wasser darf er dir aber theoretisch nicht abstellen.

Was heißt wahrscheinlich?

Über den Zeitpunkt der Mietzahlung kann man, muss man aber auch mit dem Vermieter reden.

Wenn Du aus der Wohnung geflogen bist, kann Dir auch egal sein, ob das Warmwasser noch läuft.

Die Wasserversorgung, auch Warmwasser darf säumigen Mietern, jedenfalls bei Wohnraumvermietung, leider nicht abgestellt werden.

Klar kannst Du den Zugang der Kündigung bestreiten. Ob man dir glaubt ist eine andere Frage.

Wenn Du deinen Job verloren hats und das Geld nicht reicht kannst doch Wohngeld beantragen.