Kann der Vater eines gemeinsamen Kindes der Mutter verbieten wegzuziehen (Paar ist nicht verheiratet, wohnen jetzt nicht zusammen, Mutter möchte 500km weg)?

9 Antworten

damit wird der umgang des vaters zum kind erheblich erschwert. daher kann er das natürlich untersagen.

die kindesmutter kann da natürlich anbieten den umgang zu gewährleisten und das kind dann alle 14 tage zu bringen  und wieder abzuholen. ansonsten wäre es sowohl für das kind als auch den vater unzumutbar.

Es kommt darauf an, ob beide das Sorgerecht für das Kind haben, dann braucht die Mutter die Zusage des Kindesvaters, hat sie aber das alleinige Sorgerecht, kann er ihr den Wegzug nicht verbieten.

Die beiden waren nie verheiratet haben aber ein geteiltes Sorgerecht vereinbart. Es gab dauernd Streitereien, deshalb ist die Mutter ausgezogen und lebt bei Ihren Eltern, die aber schon über 80 sind. Die Lage ist schwer haltbar, da Mutter und Kind kein richtiges Zuhause haben. Die Suche nach einer eigenen Wohnung ist bislang erfolglos, da die Mutter (Kind ist unter 2 Jahren) nicht arbeiten gehen kann - wer vermietet schon gerne an alleinstehende Mutter mit Kind........

Ich würde der Frau (eine alte Freundin) eine Wohnung geben. Sie hat in meiner Nähe jahrelang gewohnt und hat hier viele Freunde und auch die Chance bei ihrem früheren Arbeitgeber halbe Tage zu Hause zu arbeiten. Es wäre damit eine Chance wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Aber sie sagt, dass der Vater das nie erlauben würde. Für den Vater wäre es dann schwierig auf Grund der Entfernung sein Kind zu besuchen. Erlauben würde die Mutter das natürlich.

Ich kann mir schwer vorstellen, dass man so einfach das selbstständige Leben eines anderen "blockieren" kann.

@crisbo

da steht dann das recht der kindsmutter gegen die rechte des kindes und des vaters. die wiegen da schwerer.

@crisbo

sie kann sich auch arbeit in ihrer derzeitigen umgebung suchen, dort findet sie auch eine wohnung. die rechte von vater und kind wiegen schwerer. sie kann umziehen, gegen den willen des vaters das kind aber nicht mitnehmen.

in dem fall geht es nicht darum, wer das sorgerecht, sondern wer das aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

auch bei gemeinsamem sorgerecht kann das aufenthaltsbestimmungsrecht für vorhandene kinder bei einem elternteil liegen.

wenn also das aufenthaltsbestimmungsrecht bei der mutter ist, kann der vater nichts machen, wenn sie mit dem kind 500km weit weg zieht oder ins ausland geht.

das umgangsrecht wird davon nicht berührt. - aber wie du das anstellst, ist deine sache. wenn sie böse ist, kann sie auch eine umgangspflicht verlangen. und dann bist du am a.... wenn du das geld oder die zeit nicht hast, ständig zu pendeln und hotelzimmer zu zahlen.

natürlich kann er das, wenn er gsr hat. wenn er es nicht hat, dann besorgt er sich dieses im eilverfahren. die mutter kann hinziehen wo sie will, nur das kind kann sie nicht einfach mitnehmen. wie will sie denn den umgang alle 14 tage von fr-mo hinbekommen? fährst du die 500 km dann fr. mittag und holst kind mo morgen dann wieder ab? kosten trägst du natürlich?

es gibt keinen grund für derartige umzüge, es sei denn das kind verbleibt von anfang an beim anderen elternteil.

Die Mutter darf wegziehen, aber nicht das Kind ohne die Zustimmung des Vaters.

Was wenn der Vater sagt: das Kind darf weder wegziehen noch zu ihm ziehen.?

@crisbo

das wäre dann ja dämlich. so etwas macht kein mensch. was für eine frage ist das denn?