Kann der Staatsanwalt eine höhere Strafe verhängen als es der Bußgeldkatalog vorsieht?

6 Antworten

Bußgelder werden nach Ordnungswidrigkeiten verhängt und damit hat die Staatsanwaltschaft überhaupt nichts zu tun! Ein Richter muß sich nicht an die im Katalog stehenden Sätze halten; tut es in der Regel aber. Nicht desto trotz ist es ihm möglich,davon nach oben abzuweichen.

Die Staatsanwaltschaft verhängt grds. keine Strafen .. das machen insbesondere die Gerichte.

Aber mal unabhängig vom Weg der dorthin führt: es kann auch eine höhere Strafe verhängt werden, als es im Bußgeldkatalog vorgesehen ist. Bei einem vorsätzlichen Verstoß wird der Regelsatz normalerweise verdoppelt (der Bußgeldkatalog geht grds. von Fahrlässigkeit aus).

Einfaches Beispiel: ein Fahrzeugführer ist nicht angeschnallt. Regelsatz: 30,-€. Der Gurt wird geschlossen und man setzt sich drauf (z.B. damit das Warnsignal nicht ertönt), doppelte Geldbuße.

Der Staatsanwalt kann sie nur fordern. Verhängen kann sie bestenfalls nur das zuständige Gericht.

Der Staatsanwalt kann gar keine Strafe verhängen! NUR DER RICHTER!

Der Staatsanwalt beantragt eine hõhere Strafe und der Richter verurteilt.