kann der Pächter einer landw. Fläche zum Umbruch von Ackergras (Grünland) gezwungen werden

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komm dem verpächter entgegen und bau einmal getreide oder mais an,danach kannste wieder umbrechen oder versuch die fläche mit nem anderen zu tauschen. natürlich ist der eigentümer gestresst,weil er den ackerstatus(höherer flächenwert) nicht verlieren möchte. ich baue auf soner fläche nur sommerungen an,weil die im winter absäuft,den ackerstatus möchte ich nicht verlieren.

danke für deine Antwort. Diese Fläche habe ich als Grünland übernommen und dann dafür gesorgt, dass diese Ackerstatus bekommt. Ich bew. einen Milchviehbetrieb und kann auch Grünland verwerten. Zum Ackern (Weizen) ist diese zu klein und ungünstig geschnitten. Die Zuwegung nicht optimal um mit den großen landw. Maschinen hinzukommen. - Ich bin der Meinung, das ich die Fläche in Grünland zurückgeben kann. Der Verpächter fordert mich jedoch auf wieder umzubrechen. Und das schon 2 Jahre vor der Frist. Mein Gedanke ist irgendwie die Fläche längerfristig (über 2020) und zu einem günstigeren Pachtzins zu behalten. Eine andere Pachtfläche von dem Verpächter ist mit Güllebehälter und mit einer guten Verkehrsanbindung. Es ist kein Vernünftiges ruhiges Reden mehr möglich. Diese Forderung auf Umbruch vergiftet den gesamten Umgang. Danke für eine weitere Antwort.

@Lexusclass

Mein Gedanke ist irgendwie die Fläche längerfristig (über 2020) und zu einem günstigeren Pachtzins zu behalten.

dann musst du ihm entgegen kommen.siehe oben.

http://www.landtreff.de/ackern-sonst-grunlandstatus-t60758.html

das Problem ist wohl diese 5 Jahres Frist ....

Quote: Als Dauergrünland im Sinne der Verordnung gelten alle Flächen, die durch Ein- oder Selbstaussaat zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge sind. Im Sammelantrag sind diese Flächen an der Codierung der Kulturarten und Nutzung im Nutzungsnachweis identifizierbar. Ein Pflegeumbruch von Dauergrünland zur Grünlanderneuerung mit unverzüglicher Neuansaat von Grünland fällt nicht unter das Umbruchverbot.

das ist zumidest der Grund für die Panik des Verpächters ....

aber wenn im Pachtvertrag nichts über die Nutzung bzw. den regelmäßigen Wechsel von Grünland zu Acker steht, kan er Dich dazu wohl Kaum zwingen

Danke für deine Antwort......