Kann der Kindergarten mir den Besuch meiner Tochter verwehren, weil das meine Ex so will?
Hallo
Nach sieben Monaten ohne Umgang mit meiner Tochter, habe ich sie im Kindergarten besucht und für die Erzieherinnen war das vollkommen in Ordnung. Doch nachdem meine Ex es erfahren hat, hat sie dem Kindergarten strikt verboten, mir die Besuche zu erlauben.
Darf meine Ex das? Bzw. Kann der Kindergarten mir verbieten, meine Tochter ein mal die Woche für eine halbe Stunde zu besuchen?
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich hab eigentlich einen Beschluss über den Umgang, doch die Mutter meiner Tochter verbietet jeglichen Kontakt mit meiner Tochter und das seit 7 Monaten.
Ich bitte um Hilfe..
Ps. Ich habe ein Verfahren eingeleitet und es ist am Laufen, Anwalt, Jugendamt und Verfahrensbeistand sind informiert und die Sache ist am Laufen...
5 Antworten
Hallo das ist wohl eher eine Frage für einen Anwalt für Familienrecht. Jedoch hat der Kindergarten auf seinem Grundstück das Hausrecht und kann dieses im Notfall durch die Polizei durchsetzten lassen. Und ein Verbot erteilen, im schlimmsten Fall, geht das bis Hausfriedensbruch...
natürlich kann der kindergarten das, du hast dort nichts zu suchen. die mutter legt als betreuender elternteil fest wer das kind holt und bringt. die kita ist keine umgangsstelle oder besuchsstation, das ist eine bildungseinrichtung mit einem festen tagesablauf.
wenn du einen beschluss über umgangsrecht hast, kannst du diesen nicht in der kita durchsetzen. du versetzt das kind in unruhe und angst, dadurch das du dort aus dem blauen einfach auftauchst. meine kita hätte die polizei angerufen und dich abführen lassen.
du hast ein verfahren am laufen, dies musst du abwarten. diese sache kann dann allerdings sehr negativ auf dich angewandt werden, da dir von schädigung des kindeswohls bis entführung alles vorgeworfen werden könnte. im schlimmsten fall hast du der mutter damit alles in die hand gespielt was sie für einen dauerhaften umgangsausschluss reicht.
er hat sie nicht zu besuchen, dazu hat er seinen umgang. die kita hat sich da strikt an die vorgaben der kindesmutter zu halten, die alleinig bestimmt, wer umgang mit dem kind in ihrer abwesenheit hat. alles andere klärt kv mit dem gericht um umgang zu haben. also ja die km kann dieses verbieten und die kita hat sich daran zu halten. das sind dienstleister und sie dienen dem betreuenden elternteil.
Wenn du das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter hast und im Kindergarten als Vater des Kindes bekannt bist, darf die Leitung des Kindergartens dir gestatten, dich dort aufzuhalten. Denn das Hausrecht liegt hier beim Kindergarten - und nicht bei der Kindsmutter.
falsch. die mutter bestimmt wer sich dem kind nähert oder auch nicht. er darf das kind im rahmen seines umgangs sehen. aber in der kita hat er nichts zu suchen, wenn die mutter das verbietet.
Nein, das dürfen sie Dir nicht verbieten, wenn du die gemeinsame Sorge hast.
Der Kindergarten muß da aber nicht mitmachen.
doch dürfen sie, denn der betreuende elternteil bestimmt wer holt und bringt. der umgangselternteil hat ohne vollmacht der km nix dort zu suchen. und schon garnicht darf er das kind kontaktieren ohne erlaubnis der km. dafür hat er zeit in seinem umgang.
Na dann warte doch die offizielle Klärung ab!
Hier wirst Du viele Vermutungen und Behauptungen lesen!
Wir hatten vor zweieinhalb Monaten ein Vermittlungsverfahren. Meine ex hat dort alle Vorschläge des Gerichts, des Jugendamtes und meine, strikt abgeleht. Seitdem warte ich, dass irgendwas passiert. Alle meine Bemühungen, Möglichkeiten zu finden, waren erfolglos.
Er hat sie besucht, nicht geholt oder gebracht. Er kann das Kind sehr wohl im Kindergarten besuchen - wenn der Kindergarten das mitmacht.