Kann der Insolvenzverwalter bei einer Privatinsolvenz mich zur Zustimmung des Verkaufs einer geerbten Eigentumswohnung zwingen?

6 Antworten

Natürlich, Insolvenzverwalter verwaltet dein Vermögen... Haus wird geerbt und fällt in dein Vermögen -> Insolvenzverwalter verwaltet es. (Außer du wohlst derzeit darin)

Und wenn ich nicht zustimme, wird es zwangsversteigert?

@rock2n8

Ich kenne mich nicht gut genug aus um verbindliche aussagen zu machen, aber es kommt natürlich auf deinen Schuldenstand und die ganzen anderen Umstände drauf an,.. wenn du schulden in höhe von vl. 10.000€ wird es wohl etwas unverhältnismäßig sein, sofern du ein Einkommen hast und der Schuldenstand zunehmend verringert wird.

Wenn du aber Schulden hast die ungefähr auf gleicher höhe mit dem Wert der Wohnung sind, ist das natürlich gut möglich, da dies ja dann deine Schulden gewaltig reduzieren würde.

Wohnst du in der eigentumswohnung?

Nein, aber es sollte eigentlich so sein, denn meine Tante wollte das so. LEider ist sie zu früh verstorben und der Onkel hat alles seiner neuen Frau vermacht

@rock2n8

Dann fließt das meiner meinung nach in die insolvenzmasse ein. Immerhin kommkt beim verkauf mehr geld auf einmal rum als bei vermietung.

Aber ich bin keineswegs sicher und darum solltest du einen anwalt befragen

Hallo, 

mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhält der Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörige Vermögen des Schuldners (§ 80 InsO). Erfasst wird in der Regel das gesamte Vermögen des Schuldners. Ausgenommen sind unpfändbare Gegenstände (§ 36 InsO). Zu dem Vermögen gehören auch Immobilien.

Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, das Insolvenzverfahren durchzuführen. Das Insolvenzverfahren verfolgt das Ziel, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Daher ist der Insolvenzverwalter angehalten, die Immobilien zu verwerten, wenn die Gläubigerversammlung nichts anderes beschließt. Die Verwertung der Immobilien erfolgt entweder im Wege der Zwangsversteigerungs (§172 InsO i.V.m.Zwangsversteigerungsgesetz) oder durch freihändigen Verkauf.

 

Wenn es kein selbst genutztes Wohneigentum ist dann ja.

Ja. Nennt sich Zwangsversteigerung, sollte du nicht freiwillig verkaufen 

Ok, genau darum geht es. Die Erbengemeinschaft hat einen Käufer gefunden, der viel mehr Geld zahlt, als gezahlt werden würde, wenn die Wohnugn zwangsversteigert würde. Ich bin damit aber nicht einverstanden, da ich eh nichts von dem MEHR-Geld haben werde.

@rock2n8

Warum hast du nichts von dem mehr-geld? Wenn deine schulden beglichen sind, kannst du die differenz doch behalten und bist schuldenfrei?