Kann der gesetzl. Betreuer einer schwerbehinderten Person sein Fahrzeug nutzen?
Ich bin der gesetzl. Betreuer meines Opas, der 100% Behinderung hat. Er wird vom KFZ-Steuer vollständig befreit. Da er gehbehindert ist, muss ich für seine Zwecke fahren (Einkaufen usw.). Bei der KFZ-Steuerbehörde wurde mir gesagt, dass die Steuerbefreiung nur in dem Fall funktioniert, wenn das Auto ausschließlich für seine Angelegenheiten genutzt wird und nicht für meine privaten Zwecke. D.h. das Auto soll immer auf dem Behindertenparkplatz meines Opas geparkt werden etc.
Heißt das, dass ich zu diesem Parkplatz mit den öffentl. Verkehrmitteln von zuhause hinfahren (bzw. zurückfahren) muss, um das Auto zu nutzen? Wird das auch kontrolliert?
Danke für die Antworten!
5 Antworten
Hallo,
der Wagen Deines Opas darf nur benutzt werden, um seine Belange zu regeln. Dazu zählt natürlich auch das Einkaufen. Parken kann das Auto m. E. überall, sofern es Nutzen (auch indirekt) für Deinen Opa hat.
Die Folge für unrechtmäßige Benutzung des Wagens ist, dass für Deinen Opa die Vergünstigungen (Steuerbefreiungen) gestrichen werden können. Ev. kann sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden.
Meist wird der Tatbestand (unrechtmäßige Nutzung eines KFZ-Steuer befreiten PKW´S nach SGB IX) durch mißgünstige Nachbarn/Zeitgenossen bekannt.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Danke für die Auszeichnung: „Hilfreichste Antwort“.
LG– Brezel14
ich denke,so streng wird die Vorschrift nicht sein, dass du das Auto nicht bei dir zuHause parkieren darfst. Fände etwas zu komisch, wenn du die öffentlichen Verkehrsmittel brauchen müsstest, fährst ja zu deinem Opa und nicht in die Ferien. Bei einer Kontrolle sagst du der Aufsicht die Zeitersparung, und dass du auch verschiedenes für deinen Opa erledigen musst. Wäre ja lächerlich, in diesem Fall zu Fuss gehen zu müssen ! Ich denke, du musst dich nicht sorgen
Ich hoffe du nutzt den Schwerbehindertenparkausweis, den dein Opa haben dürfte, nicht wenn die Fahrt nicht dem Transport deines Opas dient, den das kann richtig teuer werden und ich wäre sogar einer der Nasen die so etwas zur Anzeige bringen würden. Was die Steuerbefreiung angeht da hat ja Brezel14 schon alles geschrieben.
leg doch einfach ein privates fahrtenbuch an..dann kannst du im zweifel immer beweisen, dass es fahrten zum opa hin und opa weg waren..daraus kann dir niemand einen vorwurf machen. sollte es doch mal ungerechtfertigt zur verfolgung kommen, hast du beweise in der hand und musst dich nicht dumm rechtfertigen. falls du aber eine umgehung der regelung für deine zwecke planst, solltest du dir das genau überlegen. denn dumm sind die vom ordnungsamt auch nicht.
Also 1.: Sie müssen Dir nachweisen, das du das Auto nicht nur für seine Angelegenheiten nutzt => Das werden sie kaum können
2.: Wenn du immer für Ihn Erledigungen machst und es auch für den Weg von und zu Ihm nutzt werden sie auch nichts dagegen machen können => Denn damit bist du im Bedarfsfall schneller bei Ihm um ihm zu helfen. Somit kann das Auto parken wo es will.
Und wenn du ansonsten damit rumfahrst => dann bist du eben auf den Weg um für ihn was zu holen oder du wolltest was für ihn da und da holen, aber das gabs dort leider nicht und fertig. Da müssen sie dir das Gegenteil erst beweisen! Aber für gewöhnlich interessiert das niemanden.
Lg