Kann der gesetzl. Betreuer einer schwerbehinderten Person sein Fahrzeug nutzen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

der Wagen Deines Opas darf nur benutzt werden, um seine Belange zu regeln. Dazu zählt natürlich auch das Einkaufen. Parken kann das Auto m. E. überall, sofern es Nutzen (auch indirekt) für Deinen Opa hat.

Die Folge für unrechtmäßige Benutzung des Wagens ist, dass für Deinen Opa die Vergünstigungen (Steuerbefreiungen) gestrichen werden können. Ev. kann sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden.

Meist wird der Tatbestand (unrechtmäßige Nutzung eines KFZ-Steuer befreiten PKW´S nach SGB IX) durch mißgünstige Nachbarn/Zeitgenossen bekannt.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Danke für die Auszeichnung: „Hilfreichste Antwort“.

LG– Brezel14

Das wird nicht kontrolliert, aber wenn dem Auto von deinem Opa etwas geschieht, ein anderer fahrt z.B. in den parkenden Wagen, bekommst du Probleme mit der Versicherung, wenn der Wagen vor deiner Tür steht, zumindest außerhalb der normalen Geschäftszeiten.

Der Versicherungsschutz könnte entfallen.

Die Versicherung ist bei der Sache außen vor, da wird kein Versicherungsschutz entfallen.

ich denke,so streng wird die Vorschrift nicht sein, dass du das Auto nicht bei dir zuHause parkieren darfst. Fände etwas zu komisch, wenn du die öffentlichen Verkehrsmittel brauchen müsstest, fährst ja zu deinem Opa und nicht in die Ferien. Bei einer Kontrolle sagst du der Aufsicht die Zeitersparung, und dass du auch verschiedenes für deinen Opa erledigen musst. Wäre ja lächerlich, in diesem Fall zu Fuss gehen zu müssen ! Ich denke, du musst dich nicht sorgen

Mit dem Parken würde ich schon aufpassen. Wenn das Auto fast immer wo anders steht, dann könnte das dem Ordnungsamt auffallen.

Mit dem Auto kannst du problemlos fahren. Das ist praktisch nicht zu kontrollieren, solange du nicht gerade mit 3 Freunden auf dem Heimweg von der Disco bist.

leg doch einfach ein privates fahrtenbuch an..dann kannst du im zweifel immer beweisen, dass es fahrten zum opa hin und opa weg waren..daraus kann dir niemand einen vorwurf machen. sollte es doch mal ungerechtfertigt zur verfolgung kommen, hast du beweise in der hand und musst dich nicht dumm rechtfertigen. falls du aber eine umgehung der regelung für deine zwecke planst, solltest du dir das genau überlegen. denn dumm sind die vom ordnungsamt auch nicht.