Kann der Chef mich bei Krankheit kündigen? Ausbildung

6 Antworten

Ja, er kann Dich dann kündigen, wenn Deine Fehlzeiten in Addition eine Zulassung zur Prüfung ausschliessen und die Ausbildung somit nicht erfolgreich beendet werden kann.

Familiengerd  05.11.2014, 16:45

Das ist wohl kaum anzunehmen!!!

Allenfalls kommt dann eine Verlängerung der Ausbildung/Verschiebung der Prüfung in Frage, wenn der Ausfall so gravierend ist, dass das Bestehen der Prüfung gefährdet oder gar unwahrscheinlich ist!!

Parhalia  05.11.2014, 17:10
@Familiengerd

Eine reine Verlängerung der Ausbildung muss der Chef da nicht schon nicht hinnehmen, wenn es schon im 15. Monat der Lehre nach deutlichen Problemen aussieht oder das Ausfall-Limit halt bereits dann schon grenzwertig ist. Etwas anderes wäre es, wenn erst kurz vor der Abschlussprüfung eine Verlängerung deutlich absehbar oder gar notwendig wird. In gewissen Umständen kann besonders bei Kleinstbetrieben auch betriebliche Erfordernis akzeptabel sein, wenn die Kalkulation da nicht mehr wirklich passt und ein fehlender Lehrling ein negatives Loch in die Bilanz reisst. Manchmal muss der Chef dann ja eine Aushilfskraft rekrutieren und zusätzlich entlohnen. Und es ist keinem Betrieb zuzumuten, durch Ausfall an Arbeitskraft in wirtschaftliche Schieflage Richtung Existenznot zu geraten.

Maximilian112  05.11.2014, 18:31
@Parhalia
durch Ausfall an Arbeitskraft in wirtschaftliche Schieflage Richtung.....

ähm, wir reden von einem Ausbildungsverhältnis. Verursachen fehlende Azubis Pleiten??

Das BBIG sieht das mit der Verlängerung der Lehrzeit übrigens anders. Der Familiengerd hat das schon richtig beantwortet.

Familiengerd  05.11.2014, 19:42
@Maximilian112

Danke, Maximilian, da kann ich mir eine eigene Erwiderung ersparen! :-)

Parhalia  05.11.2014, 21:25
@Familiengerd

Dann steckst Du es Dir dahin, wo die Sonne nicht scheint

Parhalia  07.11.2014, 21:14
@Parhalia

Entschuldigung an @familiengerd und @maximilian112, aber es gibt und gab zu viele teils emotional hahnebüchene Geschichten zu diesem Thema. Nicht im Rat, sondern der Situation. Entschuldigung deswegen, weil es mitunter keinen Sinn mehr in zerrütteten Ausbildungsverhältnissen mehr am ordentlichen Ziel macht. Da wäre eher Beratung zum sinnvollen Wechsel des Betriebs zur ordnungsgemässen Erfüllung der Ausbildung hilfreich. Aber es gibt so, wie ich es sagte.

Wenn du ein Attest hast, dann wird der das nicht machen - Ohne Attest kann er dir fristlos kündigen.

eggenberg1  05.11.2014, 21:03

eine ganz normaLE ARBEITUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG vom hausarzt oder behandelnden arzt genügt auch !!

Nein, nur wegen Krankheit (mit Attest) kann der Chef nicht kündigen. In der Ausbildung geht das sogar noch schwerer.

Wenn du eine Krankschreibung hast und die abgegeben hast darf er dich nicht Kündigen. Kannst du auch beim Arbeitsschutzgesetz nachlesen. Gute Besserung

wenn du jedesmal eine ordentliche krankenmeldung abgegeben hast -- nein. fristlos kündigen könnte er dir nur zu beginn der ausbildung in der 3 monatigen probezeit.

droht er dir denn mit kündigung ? denn schließlich wußte er doch bescheid im vornherein. warum also jetzt der kündigungsgedanke ?

evtl könnte es sein,dass du die ausbildungzeit um die krankheitszeit verlängern muß/ solltest, damit du die prüfung schaffst. du warst ja sicherlich dann a uch nicht in de r berufsschule.