Kann der Arbeitgeber meinen Dienstrechner-Verlauf sehen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es einen Administrator gibt, kann dieser die Zugänge bzw. das Surfverhalten auch von seinem Zugang aus einsehen. Ob es getan wird, ist die andere Sache.

Vielen Dank schonmal für die Antworten. Hört sich ja letztlich so an, dass sich das schwer prognostizieren lässt. Leider fällt mir allerdings noch ein, dass ich in dieser Zeit auf dem Diensthandy eine Meldung empfangen hatte, dass 80% des Datenvolumens aufgebraucht sind... Besteht da jetzt eine erhöhte Gefahr, dass das auffällt? Oder besteht diese Gefahr erst bei der Überschreitung der 100%? Sorry, sind wahrscheinlich alles dumme Fragen, aber ich kenne mich halt absolut nicht mit Computer-Dingen aus... 

p.s. es gibt meines Wissens bei uns keine Regelung, dass privates Surfen untersagt ist. Scheint auch immer mal welche zu geben, die für ein paar Minuten privat unterwegs sind. Aber das scheint mir in diesem Punkt wenig zu nützen, wenn es denn heraus käme. Denn es ist natürlich vermutlich schon ein Unterschied, ob man beim privaten Surfen mal nebenbei in der Mittagspause eine Amazon-Überweisung für das letzte Buch vornimmt, oder ob es z.Bsp. eher Chat-Seiten oder erotische Angebote sind...

Das kommt auf die EDV eurer Firma an. In manchen Betrieben kann der Chef genau sehen, wo welcher PC wann / wie-lange usw eingeloggt war.

Die IT kann das einsehen. Darf sie ohne Grund aber nicht. Also zumindest erstmal: alles gut ;)

... nun, als Grund kann durchaus die Sorge vor den weiterhin aktiven Verschlüsselungs-Trojanern dienen. Da kann es den Admin durchaus interessieren, wohin der User so klickt.

In Betreiben sollte allerdings per Vereinbarung / Vorschrift die Internetnutzung geregelt sein (z.B. ob überhaupt privat gesurft werden darf...).

@beamer05

Stimmt, steht im Vertrag. Meistens hat die IT aber adneres zu tun. Bei uns zumindest.

@beamer05

hm, ich verstehe jetzt aber nicht richtig den Zusammenhang zu Verschlüsselungs-Trojanern? Werden diese nicht eher zur Verschleierung der Nutzung von illegalen Seiten verwendet? Es geht hier in meinem Fall nicht um illegale Seiten.