Kann der Arbeitgeber einen Arztbesuch anordnen?

9 Antworten

hi MSConny,

jeder Betrieb, der Angestellte beschäftigt, muss einen Betriebsarzt haben; die der muss nicht vom Betrieb angestellt sein, meist ist es ein Allgemeinarzt, der nebenher Betriebsmedizin macht.

Wenn es in diesem Betrieb keinen Betriebsarzt gibt, macht sich der Chef strafbar, so ist das Gesetz.

Gruß synapse

Oh....Das wusste ich nicht 😮

Hey MSConny

Nun zu meiner Frage.... Könnte der Chef eine psychologische oder auch körperliche Untersuchung anordnen?

Nein. 

Letztlich wäre das auch sinnfrei-der Arzt unterliegt der Schweigepflicht,somit würde der AG nichts über den Gesundheitszustand des AN erfahren. 

Bei berechtigter Sorge,etwas wenn Gefahr im Verzug ist,kann der AG den AN suspendieren und um Abklärung bitten. Hier kann ein Arzt die arbeitsfähigkeit/arbeitsunfähigkeit einschätzen-mehr nicht. 

Letztlich wäre das auch sinnfrei-der Arzt unterliegt der Schweigepflicht, somit würde der AG nichts über den Gesundheitszustand des AN erfahren. 

Das ist absolut nicht "sinnfrei", und es geht auch nicht darum, dass der Arbeitgeber etwas Konkretes über den Gesundheitszustand erfährt.

Aber bei einem berechtigten Interesse (und das schließt auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer ein) hat der Arbeitgeber durchaus das Recht, vom Arbeitnehmer zu verlangen, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und seinem Verlangen gegebenenfalls auch mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen "Nachdruck" zu verleihen.

@Familiengerd

Hey Familiengerd

Bei berechtigter Sorge,etwa wenn Gefahr im Verzug ist,kann der AG den AN suspendieren und um Abklärung zu bitten. Hier kann ein Arzt die arbeitsfähigkeit/arbeitsunfähigkeit einschätzen-mehr nicht.

Du hast es nur anders formuliert. 

@LouPing

Nein, das ist nicht nur eine "andere Formulierung".

"Suspendieren" und "um Abklärung bitten" ist etwas Anderes als das Recht des Arbeitgebers, vom Arbeitnehmer unter Umständen auch mit "Nachdruck" eine gesundheitliche Untersuchung verlangen zu können!

@Familiengerd

Hey Familiengerd

Nein,ich als AG darf es nicht verlangen-Ausnahme:ich hege berechtigte Zweifel an der Arbeitsfähigkeit. 

Dann kann ich den AN suspendieren und die Bedingung stellen eine ärztliche "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorzulegen. 

@LouPing

Nein,ich als AG darf es nicht verlangen-Ausnahme:ich hege berechtigte Zweifel an der Arbeitsfähigkeit.

Wenn Du meinen Kommentar gelesen hast, dann stellst Du fest, dass ich von einem "berechtigten Interesse" des Arbeitgebers als Voraussetzung gesprochen habe!

Und wenn Du schreibst "Ausnahme:ich hege berechtigte Zweifel an der Arbeitsfähigkeit.", dann widersprichst Du Deiner Aussage "Nein,ich als AG darf es nicht" - auch wenn die Möglichkeit nur unter bestimmten engen Bedingungen besteht!

@Familiengerd

Hey Familiengerd

Noch einmal ganz langsam. 

Der AG darf besorgt sein und berechtigte Zweifel an der Arbeitsfähigkeit des AN haben.

Folglich darf der AG den AN suspendieren + ihm nahelegen,ihn erst wieder zu beschäftigen wenn ein Arzt zustimmt. 

Nun kann der AN sich entscheiden-geht er zum Arzt/geht er nicht zum Arzt. Der AG hat hier kein Mitspracherecht!  

Ohne Bescheinigung von Arzt ist der AN bis auf weiteres suspendiert. Das ist die einzige Chance. 

@LouPing

Auch für Dich noch einmal gaaanz laaangsam:

Ich habe geschrieben, dass der Arbeitgeber bei berechtigtem Interesse das Recht hat, eine ärztliche Untersuchung zu verlangen, gegebenenfalls auch mit Androhung arbeitsrechtlicher Maßnahmen!

Selbstverständlich heißt das nicht, dass er das direkt erzwingen könnte (er kann ihn also nicht unter Anwendung unmittelbaren Zwanges beim Arzt vorführen, wie es gegebenenfalls der Polizei bei einer notwendigen Blutentnahme bei einer Alkoholbestimmung möglich ist).

Mit dem, was Du schreibst, bestätigst Du doch meine Aussage und bist von Deiner eigenen Antwort völlig abgerückt.

Und von einem "Mitspracherecht" hat auch niemand geredet; das ist in diesem Zusammenhang sowieso Unsinn.

Das war's jetzt aber für mich mit dieser sinnfeien Diskussion mit Dir!

@Familiengerd

Hey Familiengerd

Ich als AG habe hier kein! Recht-ich habe nur! Mittel. Bitte,bitte,bitte-lerne endlich zu differenzieren! Damit bleibe ich von Anfang an bei meiner Meinung. 

Aber du hast in einem Punkt recht-die Debatte mit dir ist und bleibt sinnfrei. 

Ich bin aus der Debatte raus. 

@LouPing

Bitte,bitte,bitte-lerne endlich zu differenzieren! Damit bleibe ich von Anfang an bei meiner Meinung.

Aber ansonsten bist Du noch ganz klar im Kopf!

Dein Kommentare widersprechen einander (wie ich schon bei dem zur Antwort von FGO65 richtig festgestellt habe) und Deiner eigenen Antwort.

Erstens besteht unter bestimmten Voraussetzungen das Recht - auch wenn Du es unbelehrbar vehement bestreitest (mach Dich einfach im Internet auf den richtigen Seiten kundig) -, und was ist denn zweitens Dein "Bitten um einen Arztbesuch" mit gleichzeitigem "Suspendieren" und erst "Weiterbeschäftigen nach Zustimmung des Arztes" anderes als "Zwang" (auch wenn damit nicht sichergestellt ist, dass der zum Erfolg führt).

Dass ausgerechnet DU meinst, MIR in Fragen des Arbeitsrechts mit einer geradezu geistlosen Argumentation etwas erklären zu sollen, ist ja wohl ein Witz!

@Familiengerd

Hey Familiengerd

Dein "Bitten um einen Arztbesuch" mit gleichzeitigem "Suspendieren" und erst "Weiterbeschäftigen nach Zustimmung des Arztes" anderes als "Zwang" (auch wenn damit nicht sichergestellt ist, dass der zum Erfolg führt).

Ach Gerd-ich bin es leid dir das noch einmal zu erklären! 

An der Stelle ist Ende für mich-weil wie nicht selten entgleitet dir dein Ton. 

Natürlich aber steht es dir frei mir Internetseiten zu verlinken aus denen deutlich hervorgeht, das einem AG gestattet ist direkt in das Persönlichkeitsrecht eines AN einzugreifen. 

Hallo.

Der Betriebsarzt muss nicht unbedingt ein Arzt aus dem Betrieb sein sondern solche Befugnisse haben.
Mein Hausarzt ist zum Beispiel auch ein Arzt mi der Qualifikation Autofahrer zu Prüfen ob die noch Auto fahren dürfen  auch für LKW und Personenverkehr bis 50 Jahre. Ab 51 gelten andere Vorschriften.
So ein Arzt darf/muss mit Einverständnis eines Richters oder des Patieten
gewisse Regeln weiterzugeben.
Wenn nichts ist kann auch nicht gemeldet werden.
Aber es ist gut wenn sich der AG um seine Leute kümmert.
Ich war im öffentl. Dienst, da war es auch Vorschrift eine unvermutete Kontrolluntersuchung durch dem Amtsarzt.  Das war für mich alles kein Problem. 

Als Chef hat man gegenüber seinen Angestellten eine Soziale Verantwortung . 

Also Ja er kann ihn zum Amtsarzt/Betriebsarzt schicken. Bekommt aber nicht die Diagnose. darauf hat er keinen Anspruch. Er bekommt nur mitgeteilt, ob sein Angestellter Arbeitsfähig, eingeschränkt Arbeitsfähig oder Krank ist.


Das mit dem Überwachen wird was werden.. Dein Mann wird nicht immer irgendwelche Patzer, die der Azubi macht, n och vermeiden können (Beispiel Firmenwagen.. soll er daneben sitzen und noch schnell die Handbremse ziehen?).

Es wird also für beide doof.. den kontrollierten Azubi und auch für Deinen Mann,d er dauernd auf dem Sprung sein muss, um was zu verhindern.

Theretisch kann ein AG einen Besuch bei einem Amtsarzt verlangen.

Aber das kenn ich nur aus anders gelagerten Fällen (z.B.w enn jemand immer zu Unzeiten krank ist.. und man allmählich den Eindruck hat,d a macht w er einfach immer blau).

Was ich so denke:

Die Ausbildung findet ja über die IHK oder HWK statt? Also hätte man da eine Anlaufstelle, wo man genau diese Frage klären kann.

Wenn eben nicht Ihr, dann aber der Chef als Ausbilder.

Man hört ja raus, das soll keine Schikane sein, sondern da hat wer Sorge.. und tatsächlich könnte ja auch mal was Blödes passieren.

> nur so gedacht  Azubi will wegfahren.. und überfährt nen Kollegen, der auf dem Hof steht,w eil er ihn  "tüdelig" übersieht.

Nebenbei: nicht die hellste Kerze auf der Torte ist ein Knaller-Ausdruck, danke dafür! Der wird schanghait  :-)

Danke für die ausführliche Antwort! 

Das mit der Kerze ist auch nicht böse gemeint. A. Ist seht nett, fleißig und an sich sehr zuverlässig. So wie ich rausgehört habe, scheint er übermäßig verwirrt zu sein. Welches sich seit Wochen wohl steigert und durch Unfälle etc. zeigt. 

Und das mit dem 'Überwachen' soll glaube ich eher die Sorge des Chefs bestätigen oder widerlegen. Je nach dem. Hab es aber weitergegeben.

@MSConny

Hab ich auch absolut nicht so verstanden, beides. Ich fand den Ausdruck einfach nur süß :-)

@Violetta1

Ich auch :))