Kann der Arbeitgeber den Ausscheidenden zwingen am Tag nach dem 65. Geburtstag in Rente zu gehen?

6 Antworten

In Verträgen, die nicht älter als 20 Jahre sind, steht in der Regel, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Rentenalters ohne Kündigung erlischt. Wenn das nicht im Vertrag steht, hätte der Chef fristgerecht kündigen müssen. Die Rente gibt es nicht automatisch, die muss beantragt werden. Das kann dann auch schon mal was dauern. Man bekommt die zwar nachgezahlt, aber viele müssten zum Sozialamt.

nein...die Rente (eines Freundes) wurde beantragt und wird ab 1.5 gezahlt...er wird aber am 6.4. schon 65...dazwischen gibt es keine Zahlung...es sei denn er arbeitet bis Ende April. Leider möchte der Arbeitgeber da wohl Geld sparen :-(

der arbeitgeber hat meines wissens recht. wahrscheinlich ist die rentenkase von einem falschen austrittsdatum ausgegangen, einfach noch mal nachfragen und neu berechnen lassen.

Wenn es nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen dazu Regelungen gibt, dann kann der Arbeitgeber das überhaupt nicht fordern.

üblicherweise endet das arbeitsverhältnis mit dem erreichen des rentenalters, also am geburtstag.

das ist richtig...aber die Rente wird erst ab demnächsten 1. bezahlt :-(

@StefansMausi

bekommst du die tage bis zum ersten nicht mit der ersten rente bezahlt?

@DollyPond

sorry...bin neu hier...habe statt zu kommentieren oben die Frage beantwortet lach

Nein, dann bekommst du noch keine Rente. Hast du vielleicht noch Resturlaub, der verbraucht werden muss.

nein...der ist schon verbraucht