Kann der Anbieter einfach so die VERBINDLICHE Buchungsbestätigung stornieren oder habe ich das Recht die Reise anzutreten?

7 Antworten

Das sollte eine einfache Anfechtung aufgrund Irrtums sein. § 119 BGB

Wenn im Computersystem ein Fehler war, dann wollte der Anbieter das so eben gar nicht erst anbieten. Die zuvor geschickte Buchungsbestätigung kann auch nur eine automatische Antwort darstellen.

Ich gehe auch davon aus, dass solche Fälle auch in den zuvor akzeptierten AGB genannt werden.

Also ich denke auch das du es so hinnehmen musst.

Du kannst ja mal nachfragen ob diese Alternativ was in der
Preisklasse für dich haben.

Vielleicht zeigen die sich kulant und du bekommst was neues
für den gleich guten Preis.

Immer sind es Systemfehler. Komisch dass nie Menschen Fehler machen.

Keine Ahnung, wie da der Sachverhalt ist. Wenn nach wie vor in diesem Zeitraum Zimmer frei sind, würde ich erst einmal darauf bestehen.

ABER: wer weiß schon was in den AGBs drinsteht. 

Klar musst Du sie hinnehmen..... (Billig ist nicht immer billig!)