Kann das (Straf-)Gericht jetzt einen Vollstreckungsbescheid/Titel erwirken, oder müssen das die Geschädigten selber tun?
Eine Freundin hat Schaden versursacht und es sollte ein Wertersatz eingezogen werden. Da sie mittellos ist, konnte aber nichts eingezogen werden. Es gibt mehrere Geschädigte und das Gericht hat alle Forderungen zusammengenommen und wollte eigentlich einen Geldwert in Höhe von 800€ einziehen. Da meine Freundin eh schon ein P-Konto hat und bei ihr nichts zu pfänden ist, besteht die Möglichkeit, einen Titel zu erwirken, um die Forderungen 30 Jahre lang zu vollstrecken.
Falls meine Freundin mal einen Geldwert (höher als 1100€) am Konto haben sollte, könnte die Staatsanwaltschaft auf Antrag das Geld einziehen lassen.
Jetzt ist aber die Frage, ob das Gericht auch einen Titel erwirken könnte, um dann 30 Jahre lang Zeit zu haben, das Geld einzutreiben? Oder müssen das die Geschädigten selber machen? Bzw. an wen sind jetzt Zahlungen zu leisten?
6 Antworten

Wenn das Urteil und die Summe von einem Strafgericht festgestellt worden ist handelt es sich um eine deliktische Forderung. Die ist 30 Jahre lang Vollstreckbar. Sie muss alle zwei Jahre eine Vermögensauskunft erteilen. Das führt ein Gerichtsvollzieher durch. 30 Jahre lang. Oder bezahlen.

Hallo.
Das geht über einen Gerichtsvollzieher. Beim zuständigen Amtsgericht für 30 Jahre.
Kann aber verlängert werden. Strafsachen gehen nicht in die Privatinsolvenz.
Mit Gruß
Bley 1914

"Falls meine Freundin mal einen Geldwert (höher als 1100€) am Konto haben sollte, könnte die Staatsanwaltschaft auf Antrag das Geld einziehen lassen."
Das ist kein Geld, das ist eine Forderung. Diese könnte, obwohl eine strafprozessuale Maßnahme, durch Pfändung gesichert werden. Schaue in die §§ 111b ff StPO sowie § 828 ZPO.
Und ja, der StA hat Zugriff auf die Forderung. Vermögensarrest nennt sich das.

Wer hat denn den Titel? Normalerweise hat den Titel der Geschädigte bekommen.
Der kann dann eine Kontopfändung bei der Bank einleiten und alles was über die 1100 Euro kommt, wird dann entsprechend eingezogen und an den Geschädigten gezahlt.
Alternativ kann man mit dem Titel auch einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken der dann euren Flat-TV und andere teure Gegenstände etc. pfänden kann.
Ich würde an eurer Stelle freiwillig dem Geschädigten 20-30 Euro im Monat bezahlen und als Bedingung fordern, dass dieser solange Ihr euch an diese Ratenzahlung haltet er diese Maßnahmen nicht ergreift. Das sind nämlich unnötige Kosten und Ärger für euch.

Die Staatsanwaltschaft wäre das dann bei Strafprozessen. Bei Zivilprozessen bekommen die Geschädigten einen Titel um einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.

Es dürfte sich um eine Forderung aufgrund § 73 ff StGB handeln. Dennoch gelten bei der Durchsetzung von Pfändungen die Vorschriften der ZPO.