Kann das sein daß eine mietfrei Überlassung einer Wohnung an die Tochter steuerlich günstiger kommt als wenn ich Miete verlangen würde?

7 Antworten

FRAG DEINEN STEUERBERATER!!!

Ich weiß, danke!

Schrei nicht so!

Du willst Deiner Tochter was Gutes tun? Dann lass sie Miete zahlen und leg die Mieteinnahmen abzgl. eines gewissen Rücklagenbetrags auf ein separates Konto und irgendwann bekommt sie das dann wieder.

Gleichzeitig kannst Du in der Tat enorm Steuern sparen, denn Renovierungskosten in Höhe von 10000 €, die Du noch um die Einbauküche erhöhst, kannst Du mindestens 5 Jahre lang, wenn nicht sogar über 10 Jahre abschreiben. Zudem gibt es noch die nicht zu verachtende Abschreibung von 2 % über 50 Jahre auf das erworbene Objekt.

Außerdem wird die Tochter ihre Wohnung, wesentlich mehr wertschätzen, als wenn sie nur gnädigerweise Deine Wohnung nutzen darf.

... na ja, keine Miete, meist keine Abschreibung.

Und wenn denn die lieben ME mit einem neuen Dach oder neue Fenster kommen, kann so plötzlich ja auch nicht umgestellt werden, höre ich immer wieder.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum willst Du keine Miete verlangen? Du hast doch auch Kosten und die sollte Dir Deine Tochter auf jeden Fall zahlen. Außerdem finde ich es nicht gut, denn sollte Deine Tochter irgendwann mal in eine andere Wohnung ziehen, dann muss sie auch Miete bezahlen.

Meine Tochter bezahlt auch Miete an mich. Die Kosten ziehe ich ab, der Rest des Geldes wird angelegt.

Ob sie mir nun 500€ Miete zahlt oder meinen Kredit mit 500€ / Monat tilgt kommt doch aufs gleiche raus. Will ihr die Wohnung sowieso nach 10 Jahren überschreiben.

@christl10

Das ist richtig. Wenn Du monatlich 500 Euro abzahlen musst, dann sollte sie Dir dafür doch auch Miete bezahlen.

@Allexandra0809

Schon, das macht sie ja auch, aber ich werde es nicht als Miete ausweisen, denn sonst fahre ich steuerlich schlechter!

@christl10

Solltest Du mit Deinem Steuerberater besprechen.

@Allexandra0809

Danke das habe ich auch vor! Kenne mich ja nicht so aus, daher macht das Sinn!

@christl10

nein für das Finanzamt ist es nicht das selbe

@hilflos99

Das ist richtig. Ich hatte schon Probleme mit dem Finanzamt, weil ich die Wohnung an meine Tochter zu günstig vermietet habe. Jetzt verlange ich eben mehr und es ist Ruhe.

Deine Rechnung wendet sich spätestens dann in eine andere Richtung, wenn die Eigentümergemeinschaft mal eine größere Instandsetzungsmaßnahme beschließen muss. Dann kann es nämlich passieren, dass die Einnahmen auf Vermietung einen Verlust ausmachen, und dadurch senkt sich dann dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt.

Danke, daran habe ich jetzt nicht gedacht!