Kann das Jugendamt einem das Kind wegnehmen wenn man verheiratet ist und man ist volljährig?

6 Antworten

Ein Kind wird nur bei Kindeswohlgefährdung (das körperliche, seelische oder geistige wohl gefährdet ist zb körperlich durch Gewalt oder Vernachlässigung der Hygiene, zb seelisch durch anschreien/beleidigen/vernachlässigen oder das geistige durch zu wenig Bildung zb Schulpflicht missachten, geld wird für was anderes als das Kind ausgegeben uvm.). Wenn sowas bei dir nicht vorliegt, dann hast du eigentlich nichts zu befürchten. Ein Kind kann das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung auch wegnehmen, wenn du verheiratet bist, das hat damit nichts zutun. Wie ich gelesen habe, in den Kommentaren, bist du im Mutter Kind Haus :) ich war selbst in zwei solchen Einrichtungen (mit 16). Kannst du nicht mit deinen Betreuern darüber reden?

ob man verheiratet ist oder nicht ist dem Jugendamt vollkommen egal. Wenn das Kind gefährdet ist wird es weg genommen, wenn es nicht gefährdet ist bleibt es.

Wenn mann keine Gefährdung ist

Blos weil ich eine Lernbehinderung habe und ich in Mutter Kind heim bin

@Rabia1997carter

Dann kann das schon passieren, dann liegt es aber weniger am Mann, sondern an deinem Umgang mit dem Kind.

Ja das Jugendamt kann dir dein Kind weg nehmen.

Allerdings bedarf es dafür triftiger Gründe.

Wenn man nicht in der Lage ist sich um sein Kind zu kümmern oder es vernachlässigt.

Ohne Grund ist das nicht möglich.