Kann das Jobcenter eigentlich einen zwingen eine Therapie zu machen?

9 Antworten

Wenn man zB ein Alkohol Problem oder ein Aggression Problem hat

....und dadurch als schwierig bis nicht vermittelbar gilt, darf das Jobcenter verlangen, dass man alles tut um möglichst rasch wieder aus der Bedürftigkeit heraus zu kommen.

Wenn Du meinst trotz Drogen oder Agressionsproblem selbst für Dich sorgen kannst, steht es Dir natürlich frei, Dich vom Jobcenter abzumelden (auf Leistungen zu verzichten). In dem Fall wirst Du in Ruhe gelassen.

Das Jobcenter vermittelt doch sowieso nicht. Dazu sind sie nicht in der Lage.

"Zwingen" können sie einen nicht - das kann jedoch behördlich angeordnet werden - man könnte sich aber trotzdem der Therapie verweigern - dies hätte jedoch ggf. erhebliche Konsequenzen:

siehe § 66 SGB I - Folgen fehlender Mitwirkung

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html

Nein, das Jobcenter darf dich dazu nicht zwingen.

Es kann dich nur sanktionieren, wenn du die Mitarbeit verweigerst....

Nein, das geht nicht. Das darf auch nicht in eine Eingliederungsvereinbarung aufgenommen werden.

Dort sitzen schließlich keine Ärzte.

Wenn du Leistungen beziehst obwohl du wen Alkohol nicht als Arbeitskraft zur Verfügung stehst wäre das denkbar.

Kann auch sein das du dann als AU eingestuft wirst.