Kann das Gehalt nach der Heirat gepfändet werden?

4 Antworten

Zur ersten Frage "nein" Das Gehalt kann nicht gepfändet werden. Aber bitte aufpassen dass ihr eure Konten getrennt haltet (sofern eine Kontopfändung existent ist oder droht). Ist es ein Gemeinschaftskonto wird nicht mehr unterschieden für wen das Geld ursprünglich bestimmt war (auch kann man bei einem Konto mit zwei Inhabern kein PSK führen und hat demnach nicht mal mehr Anrecht auf den Freibetrag!) Zur zweiten Frage - da braucht du noch nen anderen Fachmann zur Antowrt ;)

larachristin 
Fragesteller
 26.10.2014, 18:46

Vielen Dank! Du hast mir sehr geholfen!

Bei dem Schuldner kann selbstverständlich auch nach der Heirat gepfändet werden. Der Ehegatte des Schuldners bleibt außen vor, da er damit nichts zu tun hat. Ein Nettoeinkommen von 600 Euro ist jedoch vollkommen unpfändbar (bei zwei vorhandenen Kindern sowieso).

larachristin 
Fragesteller
 26.10.2014, 18:44

Vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort!

Deine kommende Ehe hat nichts mit vergangenem zu tun,außerdem besteht eine Unterhaltspflicht,niemals...

larachristin 
Fragesteller
 26.10.2014, 18:45

Danke Dir!

Zu 1) ES kann der Ehepartner niemals gepfändet werden, denn es sind ja Deine Schulden und nicht die des Ehepartners.

2) Der Selbstbehalt kommt immer in Frage, klar. Bei Deinem geringen Nettoeinkommen kann Dir auch niemals etwas gepfändet werden, da Du weit von der Pfändungsfreigrenze entfernt bist.

Richte Dir ein P-Konto auf Deinen Namen ein und komme bloss nicht auf die Idee eines Gemeinschaftskontos. Haltet Eure Konten strikt getrennt. Dann ist alles "im grünen Bereich"

larachristin 
Fragesteller
 27.10.2014, 16:22

Vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mir sehr geholfen.