Kann das Finanzamt irgendwo anrufen und nachfragen ob zb auch wirklich die und die Rechnung gezahlt wurde die man abgesetzt hat?

4 Antworten

Natürlich können die irgendwo anrufen, aber die Erhebung solcher Daten würde gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Datenschutzgesetze können nur per richterlichem Beschluss und bei dringendem Verdacht ausgehebelt werden.

Wenn es nur um kleine Rechnungen geht, wird das FA kaum Lust haben, wegen ein paar Euro teure Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen. Anders sieht es natürlich aus, wenn es Rechnungen in Millionenhöhe sind :)

Wenn, dann erhältst du eine Umsatzsteuersonderprüfung. Und weiterhin wenn: das muss schon richtig auffallen, damit solche Maßnahmen getroffen werden.

Im Rahmen einer Kontrollmeldung kann das auch vorkommen, dass du mit deinen Rechnungen im FA auftauchen und Fragen beantworten sollst.

Mal davon abgesehen, was soll eine Rechnung sein, die man abgesetzt hat? Allenfalls ist die Zahllast wesentlich anders als sonst und passt so gar nicht in den Rahmen des üblichen Geschäftsverlaufes.

Das wäre dann der Fall, wenn du auf einmal nicht steuerbare Umsätze (z.B. mit dem Ausland) tätigst.

leelee9090 
Fragesteller
 21.05.2017, 10:39

Eine Rechnung zb von einem Zahnarzt;)

SirKermit  21.05.2017, 11:14
@leelee9090

Also etwas, was im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs erfolgt? Können sicherlich ja, aber bei der Menge der Steuerfälle und der Menge an Beamten ist die Wahrscheinlichkeit eher gering.

Ich vermute: auch hier gilt: extreme Unterschiede im mehrstelligen Eurobereich könnten eine Prüfung oder eine Nachfrage hervor rufen.

Wahrscheinlich aber fordert das FA die Rechnung (oder eine Kopie) bei Unstimmigkeiten an, am Telefon kann ja jeder jede beliebige Story erzählen.

Ja, das kann schon sein. Noch wahrscheinlicher finde ich aber, dass sie erstmal von Dir den Zahlungsnachweis anfordern.

aber sicher

das FA darf alles, viel mehr als andere behörden

die ermitteln viel krasser als die polizei zb