Kann das BaföG-Amt eigentlich meine Bankkonten einsehen?

5 Antworten

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Hinweis auf dem Antragsformular (ich zitiere):

Bitte beachten Sie, dass Angaben zu Ihrem Vermögen duch einen Datenabgleich nach § 41 Abs. 4 BAföG in Verbindung mit § 45 EStG und bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Kontanabfrage nach § 93 Abs. 8 AO beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden können.

Ja, das kann das Amt und tut es auch.

Beweis: Antrag gestellt im Juli ab Oktober. Im Januar immer noch kein Geld. Meine Mutter uberweist mir 50 EUR da blank. BAföG wird um diesen Betrag gekürzt, da Eltern mich unterstützen.

Alles Gute.

Das glaube ich nicht. Es gibt ja immer noch ein Bankgeheimnis, und einen allgemeingültigen richterlichen Durchsuchungsbeschluss werden die Bafög-Ämter nicht haben....

Maryline  13.07.2009, 20:42

Das Bankgeheimnis ist heute weitgehend aufgehoben.

kruemel70  13.07.2009, 20:45
@Maryline

Na, das wollen wir aber nicht hoffen...!

Wolfi0410  13.07.2009, 22:14
@kruemel70

Doch. ist aber so. Jede Sozialamttussi kann heute beim BAFIN eine Abfrage machen welche Konten unterhalten werden und bei berechtigten Betrugsverdacht auch die Konten einsehen.
Siehe oben den Text von mienche.

Stell dir vor, die dürfen das und du hast es ihnen erlaubt. Das Kleingedruckte mal wieder. Böse Falle

ja,können sie.

Tadugor  13.07.2009, 20:37

nicht einfach so, aber darauf verlassen würde ich mich auch nicht.

rotius  13.07.2009, 20:44
@Tadugor

dadurch, dass du den antrag abgegeben hast dürfen sie das.wär ja noch besser, wer würde denn dann wahrheitsgemäße angaben machen ;-)