kann das Arbeitslosengeld gesperrt werden weil der VORLETZTE Job gekündigt wurde?

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Wenn der letzte Vertrag (Schiff) so gestaltet war, das dort keine Arbeitslosenversicherung gezahlt wurd....dann ja, weil der letzte bekannte Job zählt, bei dem Arbeitslosenversicherung bezahlt wurde. Wurde aber bei dem Job auf dem Schiff ebenfalls Alovers. gezahlt, so zählt der.

Ach ja,so ist das also! Jetzt versteh ich warum das so gehandhabt wird! Vielen Dank!!

Nein, das ist nicht rechtens. Gegen den Bescheid muß sie Widerspruch einlegen.

Alles falsch! Bei der AG. Zält nur der letzte Job wo sie am längsten gearbeitet hat! Und nicht der letzte! Wenn das der letzte war, dann wird nur der gezählt! Wenn sie den vorletzten Job aufgegeben hat also selbst gekündigt hat und in dem neuen Job weniger als 3 monate gearbeitet hat, dann bekommt sie eine Sperre! Denn die 3 monate ist bei der AG Standard kriegt jeder! Auch wenn sie im letzten Job 1 jahr gearbeitet hätte und dann Arbeitslos wurde, hätte sie trotzdem 3 monate gestrichen bekommen! So haben die damals bei mir gemacht! Und wenn man dem Sachbearbeiter blöd kommt dann findet er weitere sachen die er sanktionieren kann! Denn das ist Deutschland! Das schlimmste ist wenn du Rechnungen bezahlen muss und findest schnell keine Arbeit! Dann hast du 3 Monate kein Einkommen und das ist dennen egal!))))))

sie hat doch gleich anschließend auf dem Schiff die nächste Tätigkeit aufgenommen und dort muss sie durchgehens 3 Monate gearbeitet haben,sonst bekommt sie kein ALG1!!

Sie müsste ja von der Schiffsangentru etwas schriftliches haben. Daraus ginge dann ja hervor, dass die Arbeit im Cafe von vorne herein als kurzfristig angelegt war. Wenn sie das nicht belegen kann, hat sie schlechte Karten.