Kann das Arbeitsamt einen Führerschein finanzieren (Ausbildung)?

6 Antworten

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Ich habe vor 6 Jahren meinen Führerschein über das Amt gemacht.Bin jetzt 40 Jahre alt.Aus Erfahrung weiß ich das:

1.) ein Job vorhanden bzw.in Aussicht sein muss

2.) der Führerschein wirklich von Nöten ist

3.) o.ä.wichtige Gründe müssen vorhanden sein

Ich habe mich damals an den Chef vom Amt gewendet und ihm gesagt,das die jede zweite Frage bei Bewerbungen ist:Wie kommen sie zur Arbeit?Haben sie Führerschein?Wenn nicht,dann war man weg vom Fenster bei den meisten.

Da ich Arbeit nach weisen konnte,wofür ich auch hin und wieder ein Auto fahren muss,wurde der mir bewilligt.Es wurde alles bezahlt,außer die Theorie,die 20 Euro muss man selber bezahlen.So war das zumindest bei mir.

Fällt man in der Praxisprüfung durch,muss man die zweite Praxisprüfung komplett selbst bezahlen + Fahrstunden die man noch nimmt in den 2 Wochen bis zur zweiten Prüfung.

Hoffe ich konnte helfen :-)

Natürlich nein

Wenn du aber bereits arbeitslos und kunde beim jobcenter bist, kann es durchaus sein das sie die dir einen FS bezahlen..

Aber nur wenn der Arbeitslose einen Arbeitgeber findet, der ihn auch einstellen würde und b ein führerschein für diesen job erfordlich ist..

Aber das ist von bubdesland zu bundesland, von region zu region, von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden...

Nein nur wenn er tatsächlich gebraucht wird wie z.b. in der mobilen Pflege. Ich war in meiner Ausbildung auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs leider. Musste mein Führerschein auch selber bezahlen. Ich hatte eine lange Fahrt vor mir. Morgens um 5.45Uhr aus dem Haus und kam um 23.30uhr heim und dabei war mein Arbeitsplatz gerade mal 18km entfernt.

Es geht mir nicht um das zur Arbeit fahren. 

Jetzt ohne Spaß RESPEKT. Wer sowas durchgezogen hat der verdient MEIN VOLLES RESPEKT.

Um was geht es dann

Danke!

und ich wollte nicht mal diese Ausbildung

Würde das Arbeitsamt den Führerschein finanzieren wenn es mir garantiert eine Ausbildungsstelle bringen würde?

Wohl eher nicht.

Dies sind Kosten welche im Rahmen der Ausbildung der Ausbildungsbetrieb trägt, oder eben Du selbst.

das ist eine Auslegungssache....

wenn dein Fallmanager gut drauf ist,kann er das genehmigen....er kann es aber genauso gut ablehnen