Kann das Arbeitsamt die Fahrtkosten für ein Praktikum übernehmen?
Guten Mittag, Ich bin Sommer 2016 mit der Schule fertig gewesen und dann in ein anderes Bundesland zu meinem Partner gezogen. Ich bin derzeit auf Job und Ausbildungssuche, bekomme auch kein Arbeitslosengeld etc. Ich hatte ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch und wurde nun zu einem zweiwöchigen Praktikum eingeladen. Da ich ja noch kein Einkommen habe, wurde mir von Nachbarn empfohlen, mich mal beim Arbeitsamt zu melden, ob meine Fahrtkosten eventuell erstattet werden können. Leider habe ich heute per Telefon eine Absage erhalten, dass es anscheinend laut Gesetz nicht möglich ist. Woran liegt es, dass mir die Fahrtkosten nicht erstattet werden können, obwohl ich kein Einkommen habe, ich auch nicht bei meinen Eltern wohne? Unsere Nachbarin beispielsweise hat sogar ein Auto vom Arbeitsamt bekommen, damit sie zur Arbeit kommt. Andere wiederum bekommen den Führerschein bezahlt.
ich bin etwas ratlos und hoffe Ihr könnt mir erklären, warum es denn so ist.
3 Antworten
Du lebst bei deinem Partner und das amt geht davon aus, dass der dir die Fahrtkosten spendieren kann.
Hast du denn Hartz-IV beantragt und haben die vom Amt deine Lebenssituation überprüft? Nur, weil du ihnen mitteilst, dass dein Partner nicht zahlen kann, werden die sich nicht rühren. Du musst schon offiziell tätig werden.
Schließlich können die nicht wissen, ob deine Angaben stimmen. Also, hin zum Amt und Bedürftigkeit nachweisen.
warum stellst du nicht einfach einen antrag auf alg2? hast du das schon gemacht? wurde der schon abgewiesen?
Du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft und bist als erwachsenes Kind unter 25 selbst für Deinen Unterhalt zuständig.
Du hättest schon ein Jahr vor Schulabschluss einen Ausbildungsplatz für nach der Schule suchen können - auch in der Wunschstadt bei Schatzi.
Solange Du Dich nicht in Erstausbildung befindest gibt es weder Kindergeld noch müssen die Eltern Unterhalt zahlen. Und das Jobcenter ist auch raus, da Du unter 25 bist.
Dass man in dem Alter nicht mal einen Minijob wie "Regale im Supermarkt einräumen" finden kann nicht sein. Offenbar bist Du Dir dazu aber zu schade und möchtest die Wartezeit bis zu Beschäftigungen, die Dich interessieren finanzieren lassen.
So funktioniert das aber nicht. Du bist verpflichtet auch einfachste Tätigkeiten aufzunehmen bis Du das Richtige gefunden hast. Oder Schatzi bezahlt Dir alles was Du brauchst.
Bitte unterstellen Sie mir nichts. Ich möchte gerne arbeiten und suche auch danach wie verrückt.
Ich bin noch auf Bus und Bahn angewiesen und wohne in einem kleinen Dorf. Ich habe schon an mehreren Filialen wie z.B. Tedi, Marktkauf, KiK oder Takko nachgefragt, doch war entweder nichts vorhanden, oder wie beim Tedi, die Stelle war schon besetzt, obwohl diese noch ausgeschrieben stand.
Ich habe momentan 2 Plätze, an denen ich eine Ausbildung ausüben kann, werde nach meinem Praktikum auch nachfragen, ob ich bis zur Ausbildung als Aushilfe arbeiten darf.
Nur finde ich es frech, dass mir unterstellt wird, dass ich mir zu schade bin um "Regale im Supermarkt einzuräumen" :)
Zu meinem jetzigen Praktikumsplatz muss ich mit der Bahn über 1 Stunde fahren, doch es ist mir egal da ich einfach arbeiten will!
Du bist seit mehr als einem Jahr dort - wenn es da keine Jobs geben sollte, dann wird sogar ein Umzug als zumutbar erachtet und BUNDESWEITE Bewerbungen:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-arbeitslos.html
Auszug daraus:
Volljährige Kinder unterliegen, wie jeder Erwachsene, der so genannten Erwerbsobliegenheit. Ein volljähriges Kind muss für seinen Unterhalt selbst aufkommen und dazu auch berufsfremde und einfachste Tätigkeiten annehmen. Ist die Arbeitslosigkeit von längerer Dauer, wird auch ein Ortswechsel als zumutbar erachtet.
Selbst, wenn er noch in der Ausbildung ist? (letztes Lehrjahr)
Ich fands nur komisch, da manche Unterstützungen bekommen, obwohl die nicht arbeiten wollen. (Kenne davon leider zwei.)
Ich möchte ja aber unbedingt arbeiten, doch werden nicht mal die Fahrtkosten erstattet.