Kann Arbeitgeber rückwirkend mein Arbeitszeitkonto ändern?
Hallo zusammen, im Oktober vergangenen Jahres hat die Buchhaltung meines Arbeitgebers mir 195 Stunden ausbezahlt. In meinem laufenden Arbeitszeitkonto wurden aber nur 160 Stunden verrechnet. Das bedeutet dass mein laufendes Arbeitszeitkonto jetzt ein Plus von 75 Stunden anstatt von 40 Stunden aufweist. Mein Arbeitgeber zahlt mir übrigens immer eine unterschiedlich hohe Anzahl von Stunden im Monat aus ( 160-200Stunden), je nachdem wie viel ich gearbeitet hab. Kann der Arbeitgeber jetzt noch nachträglich mein Arbeitszeitkonto korrigieren?
2 Antworten
Ja darf er. Es gibt kein Verbot, das richtig zu stellen.
Streng genommen müsste man in Tarifverträge schauen. Insbesondere zu ausschlussfristen. Also wie lange eine Korrektur möglich ist und bis wann sie geltend gemacht werden muss.
Hä?
Der Ag hat dir 195 Std ausbezahlt. aber nur 160 verrechnet.
Das macht bei mir ein MINUS von 35 Std !!!
Somit passt die Rechnung auch.
75 Std im laufenden Zeitraum - 35 Std zu viel ausbezahlt = 40 Std Rest.
genau anders rum. Er hatte 160 und hat aber 195 ausbezahlt bekommen
da Steht nicht, dass er nur 160 hatte.
wurden aber nur 160 Stunden verrechnet.
Ja verrechnet, also abgezogen. Heißt aber noch lange nicht, dass er nur 160 Stunden auf dem Konto hatte.
der Arbeitgeber kann sich ja vertan haben und nur 160 Stunden abgezogen haben, anstelle 195.
können wir jetzt noch lange diskutieren, das kann nur der Fragesteller beantworten, wie er das gemeint hat.
Nach meiner Berechnung kommt es ja auf 40 Std hin. Som sehe ich die Sache. Aber der FS antwortet ja nicht darauf.
Er hat aber nicht 40 Stunden auf dem Konto sondern 75.
zitat:
jetzt ein Plus von 75 Stunden anstatt von 40 Stunden aufweist.
Ich vermute mal, er hatte 195 Stunden auf dem Konto. Diese wurden ausbezahlt. Aber nur 160 Stunden abgezogen. Es blieben also 35 Stunden stehen.