Kann man sich als Besucher bei jemanden anmelden?

3 Antworten

Ein Besuch muss sich nicht auf deine Wohnung anmelden,ein Besuch von Freunden gilt solange als Besuch und bedarf keiner Zustimmung des Vermieters,solange dieser nicht länger als 6 Wochen am Stück in deiner Wohnung verbringt !

Meldet dein Besuch sich auf deine Wohnung an,dann musst du das vorher erst einmal mit deinem Vermieter klären und dann müsstest du es auch dem Jobcenter melden,dann gibt es zumindest eine Kürzung der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von 50 %,die anderen müsste dein Freund dann an dich zahlen.

Untervermieten kannst du schon,wenn dein Vermieter nichts dagegen hat.


Als Besucher muss du dich nicht an- oder ummelden. Und zwei Monate sind durchaus ein Zeitraum, der als "Besuch" und nicht als Wohnsitz angesehen werden kann.

Lediglich das Jobcenter muss über deinen Aufenthalt informiert sein und wissen, wie es dich erreichen kann mit seinen Briefen - es sei denn, du schaust regelmäßig zu Hause in deinem Briefkasten nach und stellst sicher ,dass du keine Fristen versäumst bzw. stellst einen Nachsendeantrag bei der Post.

Natürlich dürfen Alg2 Bezieher untervermeiten (solange der Vermieter nichts dagegen hat) sie müssen nur die Einkünfte angeben

was das mit Deinem Besuch von 2 Monaten woanders zu tun hat, erschließt sich nicht so ganz ...