Kaninchen schlachten Sachkundenachweis auch Privat?

8 Antworten

selbst schlachten ist zwar nicht schlecht aber mir ist es lieber wenn es jemand macht der auch ahnung davon hat!

wir fragen dazu immer einen bekannten( er ist fleischer), da weis ich das das tier nicht leiden musste

Hallo Ryuuk,

relevant sind vorallem folgende Sätze aus Tierschutzgesetz und Tierschutz-Schlachtverordnung:

"Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat (§ 4 Abs. 1 Satz 3 TierSchG). Wer berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäubt oder tötet, hat gegenüber der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde einen Sachkundenachweis zu erbringen (§ 4 Abs. 1a TierSchG)."

"Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muss die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 4 Abs. 1 TierSchlV)."

Schlachtest du nicht berufs- oder gewerbsmäßig, braucht du keinen Sachkundennachweis. ABER du musst sachkundig SEIN - hast du nicht die erforderlichen Kenntnisse in Betäubung und Schlachtung verstößt das gegen Gesetze. Diese sollte man sich auf jeden Fall praktisch aneignen, z.B. beim Metzger oder erfahrenen Bauern deines Vertrauens.

Das Landratsamt Ludwigsburg z.B. hat relativ viel Informationen auf der HP, da kann man auch die relevanten Gesetze und Verordnungen nachlesen. http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/gesundheit-verbraucherschutz/veterinaerangelegenheiten/tierschutz/schlachten-toeten-von-tieren/

ich habe in meinem leben viele kleintiere geschlachtet und wußte bisher nichts von so einem nachweis

"Wer diese Tiere berufsmäßig schlachten will, braucht einen Sachkundenachweis, der von der zuständigen Behörde ausgestellt ist."

Das heißt, dass wenn du zum Beispiel Metzger bist (also dein Beruf Metzger oder Schlachter ist) und Kaninchen usw. schlachtest, dann musst du einen Sachkundenachweis haben ;)

Aber wenn du das nur privat machst und nicht verkaufen willst, brauchst du das nicht. Machen wir selbst auch ohne Nachweis ;)

LG JOPAN

Wenn man Metzger oder Schlachter ist, dann nennt sich der Nachweis Gesellen- bzw. Meisterbrief ;)). Das berufsmäßig bezieht sich eher auf Mitarbeiter z.B. in Kaninchenmastanlagen oder Geflügelfarmen, die eben nicht von Beruf Metzger sind aber trotzdem ihr Geld mit dem betäuben und schlachten der betreffenden Tiere verdienen.

Wenn es für den Eigenverzehr ist brauchst du keinen Nachweis. Und außerdem: Wo kein Kläger, da kein Richter ;-)