Kanal in Einfamilien-Miethaus verstopft, wer zahlt?

10 Antworten

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist zum Schadenersatz verpflichtet. Der Verursacher hat durch unsachmäßige Benutzung der Toilette Dir einen finanziellen Schaden zugefügt, denn der Rohrreinigungsdienst wird Dir die Rechnung schicken und diese mußt Du zunächst auch erst einmal bezahlen. Und dann stellst Du Deine Forderung an den Mieter. Dieser bezahlt das dann entweder selbst oder nimmt seine private Haftpflichtversicherung in Anspruch.

Der Mieter. Rechnung hinschicken mit der Bemerkung, sollte es nochmals passieren, wird die Miete erhöht. Damit Du eine Instandhaltungsrücklage hast, damit davon Reparaturen und ähnliches bezahlt werden können.

Der Mieter. Denn die Entsorgung von Ohrstäbchen und Fliestüchern über die Toilette gehört NICHT zur vertragsgemäßen Nutzung des Hauses. Der Vermieter zahlt nur, wenn die Verstopfung durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist...

Wenn die Mieter die Verstopfung verschuldet haben (und das hört sich bei Ohrstäbchen und Vliestücher so an), dann zahlt auch die Mieter. Warum sollte das auch der Vermieter bezahlen?

Als Vermieter wirst du vermutlich die Rechnung bekommen haben. Die schlägst du den Mietern am Jahresende um die Ohren.

Wer etwas (auch fahrlässig) beschädigt, der zahlt.

Vielleicht hat der Mieter ja eine Haftpflichtversicherung und kann den Fall über die Versicherung ("Meine kleine Tochter hat alles im WC runtergespült") melden...