Kaminofen in Eigentumswohnung

4 Antworten

Wenn die Bausubstanz angepackt wird, müssen ALLE zustimmen, nicht nur die, die auf der Seite wohnen.

Die Frage ist aber, ob die Bausubstanz wirklich berührt wird.

Wenn ihr an den Kaminzug rangeht, der durch eure Wohnung geht, sollte das auch ohne Beschluss möglich sein (hier würde ich aber trotzdem die Hausverwaltung um ihre Einschätzing bitten).

Wenn ihr aber das Kaminrohr durch eine Außenwand führt, dann geht es an die Bausubstanz, und dann müssen alle zustimmen.

die ganze Anlage hatte früher sicher Kohleöfen und deshalb die toten Kamine und das ist bei mir auch so. Das Problem ist, dass jetzt ein Teil des Dachstuhls erneuert werden musste. Um Kosten zu sparen wurde nunmehr der Kamin im obersten Teil abgerissen, da dadurch eine durchgehender Dachstuhl ohne teure Aussparung für den Kamin erstellt werden konnte. Früher oder später wird dieses Problem bei Euch auch auftreten.

Die Wohnanlage ist Baujahr 1993.

Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine bauliche Veränderung.

Dieser Antrag muss einstimmig angenommen werden. Ist nur einer dagegen , kannst Du Dein Vorhaben vergessen.

Die Eigentümer Gemeinschaft muss wohl mehrheitlich dafür sein. Schau mal in die Satzung.