Kamin Zulassung .... Wer muss dies Bezahlen?

7 Antworten

der Mieter wollte ja einen Kamin haben, also muss er auch für die Kosten aufkommen.

der Mieter ....du hast ohne vermietet

Falsch

@anitari

Nein. Der Mieter möchte sich einen Kamin einbauen lassen, und ist auch folgedessen für die Kosten verantwortlich; sei es über dem Umweg der Nebenkostenabrechnung. Ohne Zustimmung des Eigentümers keinen Kamin. Erst bei Auszug fangen dann die Probleme an. Rückbau oder Übernahme des Nachmieters oder in den ursprünglichem Zustand versetzen.

Immer der, der diesen Kamin einbauen möchte. Mit dem Hinweis, daß dieser nach dem Auszug auch wieder ausgebaut und der ursprünglche Zustand der Wohnung wieder hergestellt wird. Es sei den Du erkläst Dich bereit diesen Kamin zu übernehmen gegen ein kleine Entschädigung, z.B. die Zulassunggebühren, aber nur dann wenn dieses Teil fachgerecht eingebaut wurde.

Sofern keine andere Absprache besteht z.B. das du noch das anbringen eines Kamins zugesagt hast, der Mieter.

Es geht in der Regel nicht das ein Mieter sich zusätzliche Dinge montiert und dann dem Vermieter die Rechnung zukommen lässt.

Deine Angaben sind aber wirklich extrem ungenau. Mehr kann man dir mit den paar Angaben kaum sagen.

Ja entschuldige bin eingtlich nur der Sohn , aber das wir schonmal was im vorraus wissen :)

wem gehört der Kamin. Ich bin der meinung, wenn der kamin dem Mieter gehört und ihn auch bei Auszug wieder mitnimmt ist er dafür verantwortlich, das der Kamin ordnungsgemäß ist und alle bautechnischen Bedingungen eingehalten werden. Dazu behört auch die Abnahme des Kamins durch einen Schornsteinfeger. Und somit zahlt er auch dessen Rechnung. Für die Bewohnbarkeit ist ein Kamin - so wie du schreibst - nicht erforderlich, also ist das in meinen Augen Ein Vergnügen des Mieters. Es gibt doch eine andere Wärmequelle udn Mieter müssen ohne den Kamin nicht frieren.