Kameraüberwachung in Produktion/Gelände erlaubt?
Hallo, mein Chef hat ein Kamerasystem angeschafft damit wir uns den Wachmann sparen können.
Videoüberwacht wird das gesamte Gelände, tote Winkel gibt es nicht. Noch ist das System nicht ganz fertig gestellt einige Kameras zeichnen noch nicht auf aber das nur nebenbei.
Zu ungunsten der Mitarbeiter sind die Kameras auch in den Produktionshallen um angeblich den Lagerbestand zu überwachen. Dann bräuchten wir aber nur eine Kamera in einer Halle und nicht überall mindestens zwei...
Ist sowas überhaupt erlaubt bzw. gibt es da Einschränkungen wann aufgenommen werden darf? Wir sind keine Tankstelle oder Supermarkt wo sowas wohl geht... Falls es nicht erlaubt ist wie gehe ich da am besten gegen an?
3 Antworten
Die Kameraüberwachung innerhalb von Betrieben ist erlaubt. Es ist lediglich ein Hinweis anzubringen, dass in dieser Weise überwacht wird - keine verdeckte Bespitzelung! -. Die Intimsphäre des Personals ist zu wahren - z.b. Keine Kameras auf den Toiletten! -!
Darüber gibt es keine rechtlich gültigen Normen!
Es gibt zwar keine spezifisch darauf abzielenden Gesetzesparagraphen - aber es gibt entsprechendes und genau so verbindliches Richterrecht!
Ob eine Videoüberwachung erlaubt ist oder nicht, kommt auf die konkreten Umstände an.
Innerhalb des Betriebes, im nichtöffentlichen Bereich (also z.B. kein Publikumsverkehr wie bei einr Bank), ist sie jedenfalls ohne konkreten Anlass oder ein besonders begründetes Interesse des Arbeitgebers und verdeckt und unangekündigt nicht erlaubt - die zwingend vorgeschriebene Mitbestimmung des Betriebsrates (sofern es einen gibt) einmal außen vor gelassen.
Ausführliche Informationen dazu, wann und aus welchem Anlass eine Videoüberwachung (und auch PC-Überwachung) im Betrieb erlaubt ist oder nicht, findest Du auf der Seite "Fragen & Antworten: Überwachung am Arbeitsplatz" des DGB-Rechtsschutzes: http://www.dgbrechtsschutz.de/spezial/ueberwachung-am-arbeitsplatz.html .
frag deinen personalrat. der muss da zustimmen.
So pauschal und allgemein stimmt das nicht!
Es muss schon ein konkreter Anlass oder ein schützenswertes berechtigtes Interesse des Arbeitgebers vorliegen, was ihm die Möglichkeit einer allgemeinen Kameraüberwachung im Betrieb einräumt!