Kameraüberwachung in Produktion/Gelände erlaubt?

3 Antworten

Die Kameraüberwachung innerhalb von Betrieben ist erlaubt. Es ist lediglich ein Hinweis anzubringen, dass in dieser Weise überwacht wird - keine verdeckte Bespitzelung! -. Die Intimsphäre des Personals ist zu wahren - z.b. Keine Kameras auf den Toiletten! -!

Die Kameraüberwachung innerhalb von Betrieben ist erlaubt.

So pauschal und allgemein stimmt das nicht!

Es muss schon ein konkreter Anlass oder ein schützenswertes berechtigtes Interesse des Arbeitgebers vorliegen, was ihm die Möglichkeit einer allgemeinen Kameraüberwachung im Betrieb einräumt!

@Familiengerd

Darüber gibt es keine rechtlich gültigen Normen!

@schelm1

Es gibt zwar keine spezifisch darauf abzielenden Gesetzesparagraphen - aber es gibt entsprechendes und genau so verbindliches Richterrecht!

Ob eine Videoüberwachung erlaubt ist oder nicht, kommt auf die konkreten Umstände an.

Innerhalb des Betriebes, im nichtöffentlichen Bereich (also z.B. kein Publikumsverkehr wie bei einr Bank), ist sie jedenfalls ohne konkreten Anlass oder ein besonders begründetes Interesse des Arbeitgebers und verdeckt und unangekündigt nicht erlaubt - die zwingend vorgeschriebene Mitbestimmung des Betriebsrates (sofern es einen gibt) einmal außen vor gelassen.

Ausführliche Informationen dazu, wann und aus welchem Anlass eine Videoüberwachung (und auch PC-Überwachung) im Betrieb erlaubt ist oder nicht, findest Du auf der Seite "Fragen & Antworten: Überwachung am Arbeitsplatz" des DGB-Rechtsschutzes: http://www.dgbrechtsschutz.de/spezial/ueberwachung-am-arbeitsplatz.html .

frag deinen personalrat. der muss da zustimmen.