Kaltmiete falsch!, darf man dies im nachhinein ändern

11 Antworten

Wenn du das durchziehst, dann bist du der Supervermieter des Jahres.

Noch herrscht bei Mietverträgen Vertragsfreiheit. Aber einseitige Vertragsänderungen sind nicht möglich. Anstelle eines Mieterhöhungverlangens solltest du deinem Mieter ein Mietsenkungsbegehren übergeben. Nach dem BGB gibt es dabei keine zeitlichen Abfolgen, weil eine Mietsenkung nicht vorgesehen ist. Auch ein Sonderkündigungsrecht würde somit deinem Mieter nicht zustehen. Beide Parteien unterschreiben also eine Änderung des Mietvertrages mit Festlegung der abgesenkten Miete>> Ort, Datum, Unterschriften >> Doppelte Ausfertigung und fertig.

Bereits bezahlte Mieten musst du nicht zurückgeben aber kannst du deinem Mieter schenken. Ob allerdings die von dir genannte Befristung des Mietvertrages ausreichend begründet ist, bliebe meinerseits eine offene Frage. 

Servus Trulala und Hallo,

ich verstehe nicht ganz das Problem. Ein Mietspiegel ist ja eine von - bis  Euro pro qm Geschichte.

Liegst du mit günstigen 200€ kalt schon außerhalb der ortsüblichen Höchstgrenze des Mietspiegels?

Wenn nicht würde ich, sofern nur die 200€ kalt und kein Preis pro qm im Mietvertrag steht der Anderes besagt die 200€ nehmen.

200€ kalt ist selbst für eine kleine Wohnung verdammt günstig und ich schreibe aus dem Ruhrpott.

Desweiteren musst du aus der Miete ja auch Rücklagen für Reperaturen etc. bilden. Auch wenn man einen Teil davon absetzen kann, bleibt nach Steuern nicht viel übrig.

Du musst ja auch was verdienen, sonst brauchst du gar nicht erst vermieten.

Was den Vertrag im übrigen angeht, dein Mieter kann lesen und hat unterschrieben. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das 200€ zuviel sein soll. Oder sinds nur 15 qm ;-).

Sanfte Grüsse

Speckbulle

Grds. bist du nicht verpflichtet, bei Neuvermietung die Kaltmiete nach dem ortüblichen Mietspreisspiegel festzusetzen. Und offenbar war der M ja bereit, deine Mietangebot von 200 EUR anzunehmen.

Dennoch darf man die Miete natürlich neu und niedriger festsetzen - idealerwesie mit einem neuen Mietvertrag, der unterschrieben und gegen Rückgabe der alten Ausfertigung geschlossen würde.

Oder eben die Kautionsrückzahlung um (24 x 49,55 =) 1189,20 EUR erhöht vornehmen.

G imager761

Hey ...

Der Mietspiegel ist nicht fest gesetzlich geregekt...es sind nur Orientierungen...sprich angaben, an denen der Vermieter sich orientieren muss. Die Miete kann der Vermieter- bei freiem, ungebundenem Wohnraum- frei festsetzen und muss halt schauen, dass er halt einen Mieter findet, der das auch so zahlt.

Der Mietspiegel fasst dann quasi im Rückblick zusammen, was an Mieten wofür gezahlt wurde...und bietet wiederum eine Orientierung.

Und wer einen Altvertrag hat, wohnt meist günstiger....dafür  zahlt der neue Mieter halt drauf....

Ja, streck ihm den kleinen Finger hin und er wird Dir Deinen Arm ausreissen.

Es kann gute Gründe geben, warum Dein Mieter bereit war, einen Mietpreis zu akzeptieren, der höher ist, als sonst üblich. Diese Gründe finden sich möglicherweise nicht im Mietspiegel und so ist es durchaus gerechtfertigt, wenn Dein Mieter mehr bezahlt. Da Du auch nicht weißt, wie sich das Mietverhältnis noch entwickeln wird, lass lieber die Miete so, wie sie ist.