Kalt-oder Warmmiete nach Kündigung?

5 Antworten

Du schuldet die vertragliche vereinbarte Warmmiete - auch wenn du die Wohnung nicht nutzt (Urlaub), fallen die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten wie Versicherung, Grundsteuer, Kabel-TV usw. ja trotzdem an :-)

G imager761

Bis zum Vertragsende sind Miete + Nebenkosten zu zahlen oder die Warm-/Inklusivmiete.

Bei ersterem würde man bei der nächsten Abrechnung, da ja kein Verbrauch mehr entsteht, vermutlich Geld zurückbekommen, bei Warm-/Inklusivmiete dagegen nicht. Denn hier gibt es keine Abrechnung.

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist musst du voll die vereinbarte Bruttomiete zahlen. Falls zuvor ein andrer Mieter einzieht, endet damit deine Zahlungsverpflichtung.

Vertrag ist Vertrag! Du würdest ja auch dann die volle Monatsmiete zahlen müssen, wenn du eine Woche davon im Urlaub bist und dadurch eigentlich nur drei statt vier Wochen in der Wohnung gelebt hast.

Du musst dennoch die Warmmiete bezahlen auch wenn du früher ausziehst.