Kalkulatorische und bilanzielle Abschreibung, sind beide gleichzeitig Kosten?
Guten Abend, ich hätte eine Frage zur kalkulatorischen und bilanziellen Abschreibung. Was der Unterschied ist, weiß ich. Mir ist jedoch nicht ganz klar, ob wirklich beide als Kostenpunkt in die GuV bzw. KLR einfließen, bzw eher eigentlich die kalkulatorische. Ich plane diese ja selber, dementsprechend könnte ich fiktiv meine kalkulatorische Abschreibung hoch setzen in die GuV eintragen und dann ein Gewinn von 0€ haben und keine Steuern zahlen müssen.
Ich habe hier eine Aufgabe bei der ich Kosten für ein Gebäude berechnen muss, unteranderem stehen dort neben Energie, Reparatur etc. die jährlichen Beträge von der bilanziellen Abschreibung und der kalkulatorischen. Kann ich beide einfach so mit in die Kosten für das Gebäude einfließen lassen?
2 Antworten
So einfach ist es wirklich nicht, den Gewinn einfach auf Null zu setzen. Wenn du kalkulatorische Abschreibungen verbuchst, dann wird wie folgt verbucht; Aufwand bzw. Soll kalkulatorische Abschreibung an Ertrag bzw. Haben verrechnete kalkulatorische Kosten (dadurch saldiert sich in der G + V diese Buchung gewinnneutral). In die Kostenrechnung gehen nur die kalkulatorische Abschreibungen ein (sonst bräuchten wir den ganzen Aufwand ja nicht betreiben und wir hätten mindestens die doppelten Kosten in der KLR).
Die kalkulatorische Abschreibung gehört in die Kostenrechnung. Die Kostenrechnung gehört zum internen Rechnungswesen. Das interne Rechnungswesen ist nicht normiert.
Die bilanzielle Abschreibung gehört in die Bilanz und die GuV. Bilanz und GuV gehören zum externen Rewe, das normiert ist z.B. duch das HGB und die Steuergesetze. Insofern kann man bei der bilanziellen Abschreibung keine kalkulatorischen Werte aus der Kostenrechnung ansetzen, sondern nur Abschreibungswerte, die handelsrechtlich bzw. steuerrechtlich zulässig sind.