Kalkulatorische und bilanzielle Abschreibung, sind beide gleichzeitig Kosten?

2 Antworten

So einfach ist es wirklich nicht, den Gewinn einfach auf Null zu setzen. Wenn du kalkulatorische Abschreibungen verbuchst, dann wird wie folgt verbucht; Aufwand bzw. Soll kalkulatorische Abschreibung an Ertrag bzw. Haben verrechnete  kalkulatorische Kosten (dadurch saldiert sich in der G + V diese Buchung gewinnneutral). In die Kostenrechnung gehen nur die kalkulatorische Abschreibungen ein (sonst bräuchten wir den ganzen Aufwand ja nicht betreiben und wir hätten mindestens die doppelten Kosten in der KLR).  

Die kalkulatorische Abschreibung gehört in die Kostenrechnung. Die Kostenrechnung gehört zum internen Rechnungswesen. Das interne Rechnungswesen ist nicht normiert.

Die bilanzielle Abschreibung gehört in die Bilanz und die GuV. Bilanz und GuV gehören zum externen Rewe, das normiert ist z.B. duch das HGB und die Steuergesetze. Insofern kann man bei der bilanziellen Abschreibung keine kalkulatorischen Werte aus der Kostenrechnung ansetzen, sondern nur Abschreibungswerte, die handelsrechtlich bzw. steuerrechtlich zulässig sind.