Kaffeesteuer wo und wie abführen?

3 Antworten

Du brauchst vom zuständigen Hauptzollamt eine "Erlaubnis als Bezieher von Kaffee aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten zu gewerblichen Zwecken".

Kaffeesteuersatz ist 2,19 Euro/Kilogramm Röstkaffee. Du musst den Bezug vorher anmelden und die Kaffeesteuer vorab entrichten. Details erfährst Du beim Hauptzollamt.

Das Finanzamt wird evtl. Umsatzsteuer verlangen bei gewerblichem Handeln. Das wird dan über die Umsatzsteueranmeldungen abgeglichen, die Du als Unternehmer dort abgibst.

Wenn ich bereits eine Größere Menge Kaffee habe, die ich verkaufen möchte, wie läuft das dann ab? ich übernehme quasi diesen Versandhandel von einem bekannten, und habe bereits eine größere menge an kaffee, ohne dass ich die möglichkeit habe dies vorher anmelden zu können, wie gehe ich das am besten an?

@millamarie

Wenn Du Glück hast, ist irgendwann die Kaffeesteuer dafür entrichtet worden. Von Deinem Bekannten oder dem Importeur, falls es nicht der Bekannte selbst war. Das kannst Du ja erfragen. Wenn die KaffeeSt bezahlt ist, kannst Du ruhigen Gewissens ein Gewerbe anmelden und den Kaffee verkaufen. Wenn nicht, ist es kritisch. Als Stuerhinterzieher/ - hehler kommst Du zwar kaum in Betracht und Du wirst noch nicht einmal zum Steuerschuldner für die Kaffeesteuer, wenn ich es so auf die Schnelle beurteile. Aber der Kaffee unterliegt der Sachhaftung und könnte deshalb beschlagnahmt werden, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass er versteuert ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__76.html

@Josefka63

also, der kaffee der übrig geblieben ist, ist in italien eingekauft worden, und wurde weder versteuert noch ist eine einkaufsrechnung vorhanden soweit ich weiß. ich habe nicht wirklich damit gerechnet das, dass verkaufen von kaffee so heikel ist. kann man denn beim zollamt, soetwas wie eine prognose über den bestand auflisten, und so berechnen lassen. ich habe 30 kg kaffee, der übrig ist. wie geht man am geschicktesten jetzt vor, vielen dank im voraus

@millamarie

das kleingewerbe habe ich bereits angemeldet,

@millamarie

Verkauf ihn einfach. Du hast hinsichtlich des Kaffees keine pflichtwidrigen Handlungen begangen. Das Äußerste, was Dir droht, ist also die Nachforderung der Kaffeesteuer durch den Zoll. 30 x 2,19 Euro. Das ist bezahlbar. Und für die Zukunft musst Du die Sache eben ordnungsgemäß beim Zoll abwickeln.

Hi, das ist EU, kann also nicht viel kosten oder auch gar nichts.
Guggst du hier: www.zoll.de
Gewerbe meldet man bei der Stadtverwaltung/Gemeindeamt an.

-vg

Du musst ein Gewerbe anmelden, Dir eine Steuernummer holen und ehrlich Buch führen.