Käufer will vom Auto zurücktreten?

10 Antworten

Moin,

er soll Dir den Buckel runterrutschen. Daß km dazukommen, hast Du im Inserat geschrieben. Die Sachmängelhaftung hast Du ausgeschlossen, und die ausgiebige Probefahrt verlief offenbar ohne Beanstandung. Also geht es doch nur um Preisdrückerei.

Entscheiden tut immer noch der schwarze Mann oder die schwarze Frau, kein Anwalt. Und die reißen sich bestimmt um Mandate, wo es um 800 EUR Streitwert geht ...

Ignorieren und aussitzen.

Gruß

Der will dich abzocken, ganz klar.

Die Internetanzeige ist nicht verbindlich, sondern der Kaufvertrag. Wenn du darauf hingewiesen hast, dass das Fahrzeug weiterhin gefahren wird und im Kaufvertrag der richtige Kilometerstand steht, bist du absolut auf der sicheren Seite. Auch die Sache mit der Steuerkette ist klar. Solange du den Wechsel ordnungsgemäß angegeben hast, kann da nichts auf dich zukommen. Der Käufer ist selber schuld, wenn er ein Fahrzeug kauft, und dann später merkt, dass es Probleme macht, solange du von den Problemen nichts wusstet und ihm diese nicht verschwiegen hast.

Auch dass er dir mit den 800 Euro "entgegenkommt", wenn du schnell bezahlst, deutet auf Betrug hin. Er will dich unter Druck setzen, sodass du keine zeit hast, einen Anwalt einzuschalten und den Betrug zu entlarven.

Am besten, du nimmst dir einen Anwalt und richtest dem Käufer aus, dass er sich an diesen wenden soll. Dann hörst du von dem nie wieder.

Der Fragesteller braucht für diesen Quatsch keinen Anwalt. das erledigt sich von ganz alleine.

Das ist die uralte Masche von südländischen Hinterhofautohändlern. Diese Masche hat keinerlei juristische Grundlage, wird aber dennoch gerne gemacht, weil sie so oft funktioniert. Hoffentlich nicht bei dir.

Selbst wenn er einen Anwalt einschaltet, kostet das erstmal sein Geld. Du müsstest erst nach einem Urteil bezahlen.

Vorschlag, wie man die ganz schnell los wird: "Habe mich erkundigt und möchte sie bitten, ihre Forderung schriftlich zu stellen und zu begründen, damit mein Anwalt das ganze prüfen kann. Kommt er zum Ergebnis, dass ich etwas falsch gemacht habe, bezahle ich, ansonsten nicht". Jede Wette, dass du dann nie wieder was hörst.

Es ist immer besonders elegant, einen "bösen Buben" mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. ;-)



Wenn ich schnell bezahle käme er mir auf 800€ entgegen.

Och, wie freundlich, ein wahrer Wohltäter.

Ein Händler bzw dessen Angestellter, der nicht fähig ist, den Kilometerstand vom Tacho abzulesen und zudem nicht fähig ist, den Kilometerstand auf dem Kaufvertrag zur Kenntnis zu nehmen? Welcher Richter soll ihm diese Geschichte bitte abkaufen?


Weiterhin würde mich interessieren, wie er das mit der Steuerkette erklären will. "Herr Richter, Herr Richter, der böse Mann da war in einer Werkstatt, hat für einen riesen Batzen Geld die Steuerkette wechseln lassen, das hat der nur gemacht um mich zu betrügen" - ähm...ja...klar.

Betrug setzt voraus, dass du vorsätzlich dir bekannte Tatsachen verschweigst, um dir einen Vorteil zu verschaffen. Du hast den Wechsel in einer Werkstatt durchführen lassen und dafür gezahlt - du kannst folglich davon ausgehen, dass alles ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Wie will er nachweisen, dass du als Laie von irgendeinem Mangel wusstest, den nichtmal der gewerbliche Käufer bei einer ausgiebigen Probefahrt feststellen konnte?

1. Thema Steuerkette: Als Privatmensch darfst Du die gesetzliche Gewährleistung beim Verkauf ausschließen. Das musst Du aber auch explizit im Kaufvertrag tun, ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistung nämlich, und Du haftest für auftretende Schäden.

Wenn also im Kaufvertrag steht "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung", bist Du hinsichtlich etwaiger Gewährleistungsansprüche aus dem Schneider. Aber wenn Du das Auto unter falschen Angaben bzw. unter unzutreffender Zusicherung bestimmter Eigenschaften verkauft hast (also zum Beispiel einen Steuerkettenaustausch, der tatsächlich NICHT stattgefunden hat), hast Du ein Problem: Der Käufer könnte dann eine Rückabwicklung fordern und sogar noch Schadenersatz (wie z.B. die Anfahrtkosten zu Dir) fordern. Allerdings könntest Du dann Ansprüche gegen die Werkstatt geltend machen.

2. Thema km-Stand: hier hast Du gar nichts zu befürchten. Tatsächlich verkauft hast Du mit dem echten km-Stand. Einen Anspruch hätte der Händler nur auf Ersatz seiner Aufwendungen (die Bahnfahrt und Kosten des Abholers), wenn er wegen des höheren km-Stands vom Vertrag zurückgetreten wäre, aber mit dem Abschluss des Kaufvertrags und der Mitnahme des Fahrzeugs hat er den km-Stand des Autos akzeptiert.

Ich habe in der Anzeige auf den Tausch der Steuerkette hingewiesen und kann dies selbstverständlich per Rechnung nachweisen.


folgendes steht im KAufvertrag:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüc he aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätz lichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungs­ gehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
@SKiesel

Hast alles richtig gemacht.

@jbinfo

Alles im grünen Bereich. Aufgrund des letzten Satzes kannst Du den Käufer ganz cool auf die Werkstatt verweisen: Soll er sich nämlich wegen der Steuerkette an die wenden.

Also der Käufer scheint ein ziemlich windiger Hund zu ein. Wenn Du ihm eine reinwürgen willst, zeige ihn wegen Nötigung an.