Käufer übernimmt Versicherung von Roller, worauf achten?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Steht alles in deinem Vertrag.

G.6 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? Übergang der Versicherung auf den Erwerber
G.6.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über.
Anzeige der Veräußerung
G.6.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.

Du vewechselst dies leider mit einem PKW - er hat jedoch das kleine Versich.kennzeichen für den Roller... er soll einfach mal den Versich.schein umdrehen und lesen... ;-))

@siola55

Nein, ich verwechsle hier nichts.

@migebuff

Wohl noch nie einen Roller gefahren... :-((

@siola55

WGV:

Vertragsunterlagen zu Ihrer Kraftfahrtversicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (AKB-Moped)
G.2.3 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7 auf den Erwerber über.
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
Geben Sie bei Veräußerung Ihres Kraftfahrzeugs mit Versicherungskennzeichen dem Erwerber Versicherungsschein und Versicherungskennzeichen, denn nach den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf den Erwerber über. Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

HUK:

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (AKB)
G.1.3 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.5.1 oder G.5.6 auf den Erwerber über.
G.5.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs die Versicherung auf den Erwerber über.

R+V:

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen (AMB)
§ 5 Fahrzeugverkauf
1 Grundsatz
Wird das Fahrzeug verkauft, so tritt der Käufer an Ihrer Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ein. Sie müssen uns den Verkauf unverzüglich anzeigen.

ADAC:

Allgemeine Bedingungen für die ADAC-MopedVersicherung (AKB-ADAC-Moped)
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
G.7.1 Übergang des Versicherungsvertrags auf den Erwerber
Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über.
G.7.4 Die Veräußerung muss uns angezeigt werden
Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung unverzüglich anzuzeigen.

Begründest du bitte mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum ausnahmslos jede Versicherung deiner Meinung nach nichtige Vertragsbedingungen verwendet?

@migebuff

Genau dies steht doch auch in seinem Versich.schein - oder etwa nicht???

@siola55

Natürlich. Wozu also die Aussage, ich würde das mit einer PKW-Versicherung verwechseln oder wäre nie Roller gefahren?

Falls es noch nicht zu spät ist: ich habe vor ein par Wochen auch meinen Roller verkauft und der neue Besitzer wollte das Kennzeichen haben.

Lt. meiner Versicherung kann der neue Besitzer nicht einfach Dein altes Kennzeichen weiter fahren.

Er bekommt kostenlos ein neues (die Versicherung ist ja schon bezahlt) und die Versicherung legt ihn als neuen Kunden an.

Ich habe ihm das Kennzeichen nicht überlassen, weil der Käufer sich nicht ausweisen wollte / konnte. Im Notfall hätte ich also nicht mal gewusst, ob der Käufer die Person ist, für die er sich ausgibt.

So lange der neue Besitzer das mit der Versicherung nicht regelt, ist das immer noch DEINE Versicherung.

Käufer und Verkäufer teilen den Übergang/Wechsel mit, hier am besten einen Brief an die Gesellschaft und beide Unterschreiben. Vollständige Adressdaten und Versicherungsnr. nicht vergessen. Bei 50er kein Problem.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst formlos einen Kaufvertrag aufsetzen. Dabei muss das Fahrzeug eindeutig identifiziert werden (Fahrgestell-Nr.) Und dann das Datum der Übergabe mit Uhrzeit.

Das meldest du dann SELBST an deinen Versicherer. Wie der Käufer das dann weiter handhabt, ist nicht mehr dein Problem.

Hast du das mit deiner Versicherung geklärt ob das überhaupt geht? Dann Kaufvertrag mit Übergabezeit und Unterschrift des Käufers.