Kabelgebühr trotz T-Entertain

2 Antworten

Hallo Hardyhs,

die Frage ist zwar nicht direkt an uns gerichtet, aber ich wollte mich dennoch einmal dazu melden.

Sollte der Kabelanschluss wirklich nicht in der Miete enthalten sein, kann man dir die Kosten auch nicht nacherheben.

Da du selbst keinen Vertrag abgeschlossen hast, kann man dich auch nicht dazu verpflichten. Selbst wenn in der Wohnung ein Kabelanschluss vorhanden sein sollte, bedeutet dies nicht, dass dieser auch von dir bezahlt werden muss.

Schaue aber bitte noch einmal nach, ob im Mietvertrag wirklich nichts von enthaltenen Kabelgebühren steht. Aber selbst wenn, sollten die Kosten dafür bereits auf die Miete bzw. Nebenkosten umgelegt worden sein, sodass du nicht extra zur Kasse gebeten werden kannst.

In der Tat etwas mysteriös. Kann es vielleicht auch sein, dass der Vormieter den Vertrag nicht gekündigt hat? Ich würde an deiner Stelle noch einmal versuchen, mit Kabel Deutschland zu reden.

Ich drücke dir in jedem Fall ganz fest die Daumen, dass du das reibungslos klären kannst und wünsche dir weiterhin eine gute Unterhaltung mit Entertain.

Viele Grüße

Antje von Telekom-hilft

Hallo, hatte eine ähnliche Situation im Bekanntenkreis (allerdings Kabel BW). Der Bekannte war auch der Meinung dass in der Miete die Gebühren für den Kabelanschluss enthalten seien, dem war aber nicht so. Eines Tages klingelte jemand von KabelBW... Um es kurz zu machen: Du hättest den Kabelanschluss wohl kündigen müssen, ich weis nicht wie das ist, wenn Du argumentierst, dass Du den Anschluss seit Einzug nicht genutzt hast. Das was da praktisch passiert ist nicht gerade toll..