Kabelanschluss legen in der Mietwohnung - Wer muss das bezahlen?

3 Antworten


Das Mietrecht (§ 535 BGB) verpflichtet den Vermieter nur zur Erhaltung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschuldet gewesenen (oder während des Vertragsverhältnisses verbesserten) Gebrauchstauglichkeit der Mietsache.

Eine vorhandene Anschlußmöglichkeit an eine Gemeinschaftsantenne oder ein Breitbandkabel ist deshalb vom Vermieter in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.

Gab es im Haus zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages derartige Einrichtungen nicht, so kann vom Vermieter die Herstellung eines Kabelanschlusses oder der Anbau einer Gemeinschaftsantenne nicht verlangt werden.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fernsehempfang.htm

Schaut in euren Mietvertrag und die Auflistung der Hausnebenkosten, wenn dort nichts von Kabelanschluss, Gemeinschafts-Sat-Anlage etc. steht, dürfte Ihr Euch selbst um den Fernseh-Empfang kümmern und müsst das auch bezahlen.

Ist es Sache des Vermieters oder müssen wir diese Kosten selbst tragen um Fernsehen zu gucken?

Kabelfernsehen ist sozusagen Luxus und das muss der Vermieter Dir nicht stellen bzw. bezahlen.

Das musst du aus dem Mietvertrag entnehmen. Wenn die Möglichkeit besteht, das normale TV-Programm zu empfangen, musst du weitere Installationen normalerweise selbst bezahlen.

Also im Mietvertrag steht drin: "Neben der Miete werden folgende Betriebskosten [...] erhoben: [...] 15. Die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage bzw. Satellitenanlage oder die Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage".

Im Keller gibt es eine Box von Unitymedia, jedoch kein Kabel das in unsere Wohnung geht. Bedeutet dieser Abschnitt also, dass der Vermieter für die Kosten aufkommen muss, damit wir Fernsehempfang in unserer Wohnung haben?

@LukWo96

Der Vermieter ist bis zu dieser Box verantwortlich, wie du den Anschluss in deine Wohnung bekommst, ist deine Sache. es will ja offensichtlich auch gar nicht jeder im Haus, Kabel haben.