Jura Studium auf Rechtspflegeausbildung anrechnen lassen?

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Nein, das ist normalerweise nicht möglich. Wenn dann müsste es in der Verordnung zum Studium stehen, die sicher auf der Seite des Oberlandesgerichts abrufbar ist. Da die Inhalte des Studiums zu einem großen Teil auf die späteren Tätigkeiten in der Praxis zugeschnitten sind, würdest du dir damit aber ohnehin keinen Gefallen tun.