Jugendschutzgesetz für Auszubildende?

8 Antworten

Ich schließe mich hier den anderen Usern an: Man kann Dir keine Quelle für diese Behauptung nennen, es gibt keine.

Mit Eintritt in die Volljährigkeit gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr. Die einzige "Nachwirkung" die ich kenne ist beim Urlaub.

§ 19 regelt den Urlaubsanspruch minderjähriger Azubis. Die Höhe des Mindesturlaubs richtet sich nach dem Alter und da wird auf den Beginn eines Kalenderjahres abgestellt.

Wenn ein Azubi im laufe des Kalenderjahres volljährig wird, hat er trotzdem noch den Anspruch eines 17jährigen Azubis, auch wenn er z.B. im Februar oder April volljährig wird.

Du meinst sicher nicht das Jugendschutzgesetz sondern das Jugendarbeitsschutzgesetz. Aber auch diese sieht keine Regelung in dem von dir genannten Sinne vor.

Nein, das kann man Dir nicht bestätigen, da es nicht so ist.

Quelle: Jugendarbeitsschutzgesetz

Das ist nicht korrekt. Da hast du etwas Falsches gehört.