Jugendarrest wärend der Ausbildung

1 Antwort

In aller Regel wurden diese Umstände bei der Urteilfindung bereits berücksichtigt. Einen Aufschub kann man aber auf jeden Fall beantragen - schreibe an die im Briefkopf des Beschlusses angegebene Stelle; das ist in der Regel die zuständige Staatsanwaltschaft. Begründe den Antrag entsprechend und füge Unterlagen bei, am Besten den Ausbildungsvertrag.

Gruss Norbert