Jugendarrest aufgrund der Psychischen Stabilität umgehen...?

9 Antworten

Hi,

hast du einen behandelnden Arzt? (Ansonsten suche dir einen). Gehe zu ihm und schildere den Fall. Mit Jugendarrest kenne ich mich nicht aus, könnte mir aber vorstellen, dass es da Möglichkeiten gibt. Hast du einen Anwalt oder einen Ansprechpartner bei Gericht? ODer Jugendamt? Spreche auch mit denen.

Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, dass du während des Arrestes psychologisch betreut wirst.

Alles Gute AC

Durch ärztliche Hilfe gibt es keine Möglichkeit. Aber es gibt einen völlig einfachen Trick: Erfüll endlich Deine Auflage!!! Dann mußt Du nämlich auch den Arrest nicht verbüßen.

Ansonsten wird man in der Arrestanstalt schon auf Dich aufpassen, daß Du nicht versuchst, Dir was anzutun. Das es dort nicht lustig ist, ist ja auch Sinn der Übung.

"Ungehorsamsarrest" - das heißt im Klartext nichts anderes, als daß Du den Weisungen des Gerichts nicht nachgekommen bist (Sozialstunden nicht geleistet?) und jetzt die Konsequenzen tragen mußt.

Es gibt zwar die Möglichkeit, den Jugendarrest zu umgehen, siehe §5 JGG:

(3) Von Zuchtmitteln und Jugendstrafe wird abgesehen, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt die Ahndung durch den Richter entbehrlich macht.

http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__5.html

aber "Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" bedeutet nichts anderes als eine Einweisung in die geschlossene Abteilung. Wann du da wieder rauskommst, liegt dann im Ermessen der Ärzte.

Also entweder ein paar Wochen Jugendarrest abreissen oder auf unbestimmte Zeit in die Klapse. Freie Wahl...

Mein Tipp: Werd erwachsen und lern mit den Konsequenzen deiner Handlungen zu leben!. Das Leben ist kein Ponyhof!

Da würfelst Du Äpfel und Birnen durcheinander. § 5 JGG bezieht sich auf die generelle Ahndung von Straftaten. Die Entscheidung, ob die Tat bestraft werden soll oder wegen einer Unterbringung / therapie entbehrlich ist, wird VOR dem Ausspruch einer Strafe getroffen. Ist ein Arrest erst einmal verhängt, bekommt man ihn mit § 5 JGG nicht aus der Welt.

Hinzu kommt hier ja noch, daß es beim Ungehorsamsarrest überhaupt nicht um die Ahndung der Tat geht - § 5 JGG ist also überhaupt nicht einschlägig. Der Ungehorsamsarrest soll nur die Motivation steigern, die eigentliche Strafe zu erfüllen.

Es wäre gut, wenn du genau diese Problematik da anführen würdest. Dass du Gedanken an Selbstmord hast, wenn du an den Aufenthalt dort denkst. Frage nach, ob es eine andere Alternative gibt. Ansonsten lass dich freiwillig wieder in die Psychatrie einweisen. Entweder stationär oder in einer Tagesklinik.

ja. rede mit deinem psychologen oder jemandem vom jugendamt, vielleicht gibt es die möglichkeit, die haft durch abarbeitung von sozialstunden zu umgehen. allerdings müsste dein psychologe einwandfrei bestätigen können, dass du suizidgefährdet wärst, wenn du in den arrest kommst.