Jugendamt zwingt sohn zu kontakt mit erzeuger.?

9 Antworten

Irgendwoher muss ja die Angst vor dem Erzeuger deines Sohnes kommen.

Wenn er diesen quasi nie gesehen hat, dann gibt es keinen Grund, Angst vor diesem zu haben. Es sei denn, da ist jemand, der ihm dauerhaft jene Dinge einredet.

Da liegt eben der Verdacht nahe, dass du deinem Sohn da Angst machst vor seinem leiblichen Vater.

Sofern der Erzeuger nichts allzu schlimmes getan hat, hat er auch ein Recht darauf, sein eigenes Fleisch und Blut zu sehen und Kontakt mit ihm zu haben.

Solange dein Sohn ihn nicht gesehen hat und ihn mal kennengelernt hat, kann er ja noch nicht wissen, ob er ihn leiden kann oder nicht.

Von daher finde ich es in Ordnung, dass der Vater erst einmal Kontakt zu deinem Sohn aufnehmen kann, um die Beziehung zwischen beiden mal zu beobachten und dann zu entscheiden, was das Beste für das Kind ist.

Ich kenne mich mit so etwas nicht aus ABER ich würde mir erst einmal die Menschen suchen, wo ich weiß, dass sie auf meiner und der Seite meines Kindes stehen. Dann sollten dies Menschen sein, die dazu fähig sind mir zu helfen. Ärzte, Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, etc.

Gibt es bei den behandelnden Ärzten/Sozialarbeiter jemanden der das Kind einschätzen kann? Wenn das Kind seinen Vater nicht sehen will, dann will er ihn nicht sehen. (Es muss jemanden geben, der das bestätigen kann außer du selbst. Am besten ein Spezialist) Ich finde sowieso, dass er das Kind erst sehen sollte wenn das Kind in einem stabilen Zustand ist. WENN ÜBERHAUPT.

Melde dich beim Jugendamt und bitte um eine andere Mitarbeiterin/ einen anderen Mitarbeiter, der du den Sachverhalt genauer erklärst. Ich weiß nicht wie es Intern beim Jugendamt aussieht. Ich kann mir vorstellen, dass man nicht gerne schlecht über seine Kollegen spricht aber du kannst sicherlich jemanden finden, der nicht ihrer Meinung ist. Vielleicht kannst du zur Sicherheit dich bei einem anderem Jugendamt melden? Selbstverständlich kannst du dich beschweren. Du brauchst dann aber immer am besten Beweise. Das heißt jemand neutrales der Bestätigen kann, dass du dich gut und verantwortungsbewusst um dein Kind kümmerst und dass du es nur vor Schaden bewahren möchtest. Meine einzige Sorge ist es, dass sich die Mitarbeiter vom Jugendamt sich irgendwie persönlich von dir angegriffen fühlen und deswegen härter gegen dich vorgehen. Eigentlich sollten diese Menschen professionell sein und sich nicht von eigenen Gefühlen leiten lassen aber das sind ja auch nur Menschen.

Auf jeden Fall die Ruhe bewahren. Das ist der wichtigste Punkt von allen. Gib dir die beste Mühe immer ruhig zu bleiben. Nicht schreien, nicht emotional werden auch wenn es total angebracht ist. Du musst unbedingt ruhig und gelassen wirken. Du hast deinen Sohn all die Jahre aufgezogen, du hast dich um alles finanzielle gekümmert, der Vater hat nichts getan. Deinem Sohn geht es schlecht, er muss sich erst einmal erholen bevor der Vater ihn überhaupt sehen kann. Dann sagst du, dass es nicht deine Entscheidung ist ob der Vater seinen Sohn sehen kann sondern, dass dein Sohn das entscheidet. Natürlich muss er dazu ebenfalls stabil sein. Such die neutrale Menschen, die dir das alles gegenüber dem Jugendamt bestätigen kann. Am besten die Ärzte. 

Es gibt Instrumente/Fragebögen/ähnliches womit festgestellt werden kann ob Kinder Zuhause misshandelt werden oder nicht. Wenn du sagst, dass du dich mit gutem Gewissen und mit all deiner Liebe um dein Kind gekümmert hast dann hast du nichts zu verlieren. Lass sie doch gucken kommen und selbst überzeugen, dass du eine gute Mutter bist. Dazu kann einmal ein Arzt ein Gutachten abgeben und natürlich das Jugendamt.

Du hast das Sorgerecht und du bist für die Sicherheit und das Wohlergehen deines Kindes verantwortlich. Der genetische Vater hat sich noch nicht als Vater bewiesen. Er hat nichts getan diesen Titel zu verdienen. Wenn er den Sohn sieht dann nur wenn du dabei bist.

Also aller wichtigste Regel: Immer einen kühlen Kopf bewahren. Du darfst nicht wie eine hysterische unkontrollierbare Frau wirken. Versuche keine Vorwürfe zu machen sondern sachlich zu bleiben bei allem was du sagst. Schreib dir die Sachen sonst auf, die du sagen möchtest.

Ich wünsche dir und deinem Sohn alles alles Gute

Der genetische Vater hat sich noch nicht als Vater bewiesen. Er hat nichts getan diesen Titel zu verdienen.

Äh doch. Mindestens einmal hat er... naja, das müssen wir jetzt nicht genauer erläutern.

Wenn er den Sohn sieht dann nur wenn du dabei bist.

Das sollte klar sein.

@konzato1

Du Fuchs :*

Das Familiengericht wird nun den Umgang regeln.
Daran musst du dich halten.

In deinem eigenen Interesse nehme dir einen Anwalt, besonders deswegen, wie du die Situation beschreibst.
Das wird nicht so glatt gehen und natürlich wird man dein Verhalten hinterfragen

Wenn sich der Erzeuger nie um dein (euer) Kind gekümmert hat, woher weiß denn dein Sohn, dass er "ein böser Mensch" ist? Er kennt ihn doch gar nicht, oder?

Könnte es unter Umständen sein, dass du deinem Kind gewisse Sachen erzählt hast, um ihn zu beeinflussen?

Besprich die ganze Sache mit dem behandelnden Psychologe / Psychater.

nein ich habe ihm nichts erzählt. ich bin neutral geblieben und ich habe auch nichts gegen die besuchsregeleung, aber mein sohn will ja nicht.

@annasophie1986

Glaube ich dir nicht! Du hättest deinem Sohn ja nicht mal erzählen müssen, dass "derjenige, den er mit dir zusammen mal sieht" überhaupt sein Vater ist.

Vermutlich hast du deinem Sohn immer gesagt, dass sein Vater nichts wert ist, ein böser Mensch ist...... Klar dass er dann Angst vor diesem Menschen hat.

Falls dein Sohn aber furchtbare Angst vor fremden Menschen hat, dann ist ihm der Besuch nicht zuzumuten. Das solltest du dir von dem behandelnden Psycholo / Psychater bestätigen lassen und das Attest dem Jugendamt vorlegen.

@konzato1

ich will nur das beste für meinen sohn und ich habe ihm auch nichts aus der Vergangenheit erzählt. er wollte auch eine Entscheidung von mir wissen doch ich habe nichts dazu gesagt und es ihm überlassen.

Vielleicht kommen die psychischen Probleme da her, dass das Kind keinen Kontakt zu seinem Vater haben durfte.

@Hugito

nein die Krankheiten sind schon Geburt an da, das kann nicht möglich sein

Mit dieser Entscheidung ist dein Sohn überfordert. Siehst du ja, an den Auswirkungen

Die behandelnden Ärzte sind ausschlaggebend, ob der Kontakt überhaupt zustande kommen darf.

Dazu kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, weil das Verhalten der Sachbearbeiterin, sollte das wahr und beweisbar sein, die Oberkrönung ist.