Jugendamt exfrau drohung?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

was heißt du sitzt im bezirksrkankenhaus? reden wir hier über eine psychiatrie? du hast sicherlich umgangsrecht, aber ob es den kindern gut tut dich in einer psychiatrischen einrichtung zu besuchen, sei mal dahingestellt.

sicherlich kann deine freundin für dich briefe ans jugendamt schreiben und dort um vermittlung in der situation bitten. ein grund deswegen dich anzuzeigen oder deine freundin ist seitens deiner exfrau humbug und grober unsinn. ein brief ist keine urkunde und wenn der unterschrieben wäre im auftrag oder in deiner vertretung, dann wäre es noch immer keine urkundenfälschung.

lass deine ex auflaufen und lass sie ihren unsinn weiter betreiben, der bringt sie nirgends hin. sie will dich damit treffen und wenn du dich ärgerst, ist dir das gelungen. konzentriere dich auf das wesentliche und das ist gesund zu werden und das du dich um die kinder kümmerst.

Nein, sie hat ja deine Unterschrift nicht und der Brief war an das Jugendamt. Wieso hat sie den bekommen? Bzw um was ging es denn? Wenig Infos. Bei geteiltem Sorgerecht, darf sie es dir nicht verweigern, dafür könnte sie das Sorgerecht sogar verlieren. Wende dich an einen Anwalt.

sie verbietet mir den umgang hetzt die kinder gegen mich auf lasst die kinder nicht anrufen nichts und das nur weil ich mich nunmal für meine jetzige verlobte entschieden habe weil ich sie liebe und wir auch ein baby bekommen und wir uns sehr freuen darauf und sie ihre Eifersucht nicht unterkontrolle hat denke ich mal aber mich interessieren nur die kinder und mit ihr möchte ich nichts zu tun haben sie hat das Aufenthalts bestimmungs recht aber das sorgerecht haben wir geteilt ja eben weil ich hier drinn bin

@dieschoene2678

Sie kann und darf dir den Kontakt nicht verbieten, dafür kann sie mächtig Ärger bekommen. Ich hoffe es geht gut für dich aus.

@dieschoene2678

wurde ihr das aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich übertragen per beschluss und dir entzogen?

Ein Brief ist gar keine Urkunde und Du darfst wen auch immer Du willst, mit Deinem Schriftverkehr beauftragen.

Mit einer Anzeige kommt die Ex da nicht weit.

deine Ex ist aber mächtig sauer auf dich! Nein sie kann nicht klagen wenn der Brief nicht unterschreiben ist. Er war ja auch nicht an sie, sondern an das Jugendamt gerichtet. Also da passiert nichts!

danke

Es geht deine Ex eigentlich nichts an was du oder wer auch immer mit dem Jugendamt schreibst. Der Brief an sich zumindest nicht - WÄRE es also Urkundenfälschung könnte dir auch nur das Jugendamt mit Klage drohen. Sollte es aber nicht sein weil es mit deinem Einverständnis passierte und nicht unterschrieben wurde.