Darf das Jugendamt meiner Frau das Arbeiten verbieten?

8 Antworten

Ich habe bei meinem 2. Kind auch nach 8 Wochen wieder gearbeitet, Halbtags (19 Stunden), ich war unverheiratet und kenne viele, wo das ähnlich war und nie hat sich das Jugendamt daran gestört. Es gibt bei euch daher eine Vorgeschichte, ohne die man die Situation nicht beurteilen kann.

Allgemein kann man sagen, das Jugendamt kann deiner Frau die Arbeitsaufnahme definitiv nicht verbieten. Aber sie können euch sehr wohl das Kind wegnehmen, wenn sie dadurch in eurem speziellen Fall das Kindeswohl gefährdet sehen. Ist eine GUTE Betreuung während sie arbeitet gesichert?

normalerweise geht die das ja nichts an, ich hab auch nach acht wochen wieder gearbeitet, wenn auch nur ein minijob.

bei euch scheint es ja eine vorgeschichte zu geben sonst wären die ja nicht daran interessiert es ihr zu verbieten. ohne die zu kennen wird dir keiner helfen können

Um die Frage zu beantworten, müsste man erst wissen, warum das Jugendamt sich eingeschaltet hat. Normalerweise ist dann das Kindeswohl gefährdet. Gibt es irgendwelche Schwierigkeiten oder Probleme?

Dazu müsste man wissen, warum das Jugendamt hier überhaupt beteiligt ist

Ist denn die Betreuung des Babys sichergestellt?

Hallo Andreas,

erzähle bitte alles und warum das Jugendamt es verbieten will.

Ansonsten sind keine richtigen und hilfreichen Antworten möglich.

Viele Grüße

Michael