JochenSchweizer-Gutschein abgelaufen - Chance auf Geld zurück?
Hallo liebe Wissende,
Ich hatte JochenSchweizer schon deswegen kontaktiert, aber keine vernünftige Antwort bekommen.
Ich habe einen Gutschein, der schon was an Geld gekostet hat. Leider kam ich aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu ihn einzulösen und muss zugeben, dass ich ihn vergessen habe. Jetzt hat eine Freundin von mir aber gelesen, man könne für einen Gutschein, den man bezahlt hat, sein Geld zurück verlangen. Minus einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 20%. Aus dem Grund, dass der Verkäufer Geld kassiert, aber keine Leistung erbracht hat. Ist das richtig so? Oder ist das in dem Fall nicht so, da der Gutschein 3 jahregültig war? Ich habe JochenSchweizer diesbegzüglich kontaktiert und wurde freundlich ignoriert. Wär nett, wenn mir jemand da einen Rat geben könnte, ob ich da noch was machen kann, oder ob ich das lieber vergessen sollte. :)
Lieben Dank im vorraus und noch einen netten Abend! :)
3 Antworten
Nein, gibt keine Kohle zurück sofern der Gutschein 3 Jahre gültig war, wenn die 3 Jahre vorbei sind, dann ist der Gutschein verfallen.
Schau einfach mal hier, da ist ein Beitrag der Verbraucherzentrale über die Gültigkeit von Gutscheinen
http://www.vzhh.de/recht/30441/gutscheine-unbegrenzt-gueltig.aspx
gekaufte gutscheine dürfen nach gesetzt nicht verfallen sie schreiben es drauf weil sie hoffen du weißt das nicht
Unsinn
gemäß BGB ist die Frist 3 Jahre
Ich habe das aber auch gehört das Gutscheine nicht mehr verfallen.
Nein, hier greift § 195 BGB
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre
http://www.vzhh.de/recht/30441/gutscheine-unbegrenzt-gueltig.aspx
Bei Gutscheinen gibt es kein "Verfallsdatum" mehr, das hat der Gesetzgeber vor ein paar Jahren abgeschafft. Du kannst den Gutschein also auch noch nach über 3 Jahren einlösen. Wie das beim zurück geben ist weiß ich allerdings nicht. Lös ihn ein, da hast du wenigstens keinen Wertverlust.
Danke für die schnelle Antwort!
Hast du da schon Erfahrungen mit gemacht?