Jobzusage vor Beratungstermin beim Jobcenter. Rechtliche Grundlage für Leistungen bis zum Antritt?

7 Antworten

Du  bekommst  ab dem 17. Oktober Arbeitslosengeld und zwar bis zum 30.11.17. Das steht dir zu. Es gilt nämlich immer der Tag an dem du den Antrag ausgefüllt und abgegeben hast. Die stempeln das beim Arbeitsamt. Und dieses Datum gilt. Ob Du Umzugskosten bezuschusst oder vollständig vom Arbeitsamt bekommst, kann ich dir nicht sagen. Das hängt leider auch viel zu oft vom einzelnen Mitarbeiter und seiner Einstellung dazu ab. Kaum zu glauben, aber ich spreche aus Erfahrung. Schlecht ist, dass du den Mietvertrag wohl schon unterschrieben hast. Eigentlich müsstest du zuerst beim Arbeitsamt einen Antrag stellen und und und. So etwas kostet meistens so viel Zeit,  dass der zukünftige Vermieter vorher wieder abspringt. Auch hier spreche ich leider aus Erfahrung! Du solltest bei deinem Termin auf dem Arbeitsamt natürlich unbedingt erwähnen dass du eine Arbeitsstelle hättest und auch bereit wärst, dafür umzuziehen. Was ja auch sein muss in deinem Fall. Du solltest denen sagen dass du aufgrund der Tatsache, dass dein erster Arbeitstag in bereits knapp 4 Wochen ist, schon reagieren musstest und schon auf Wohnungssuche gegangen bist und auch etwas passendes gefunden hast. Du solltest denen aber auch unbedingt sagen dass du dir den Umzug so nicht leisten kannst und Hilfe dafür benötigst sonst müsstest du diese sichere Arbeitsstelle leider wieder absagen.  Pokern kannst du immer und wenn das Arbeitsamt trotzdem nein sagt und Dir keinen Cent extra bezahlt, gut dann ist es deine Entscheidung was du machst aber natürlich ist ein sicherer Job besser.  Und zumindest hast du es probiert. Aber wie schon gesagt es kommt auch immer ganz auf den einzelnen Mitarbeiter an. Manche haben wohl das Problem dass sie meinen alles aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Während andere mehr Verständnis haben und eben auch dann mal leichter einen Zuschuss oder Kostenübernahme gewähren.  Ich wünsche dir viel Glück für deinen Termin beim Arbeitsamt und einen super Neustart  am neuen Wohn- und Arbeitsort! 

Danke für die Glückwünsche.

Nein ich habe weder Wohnung noch Mietvertrag. Es ist nur ein Gedankenkonstrukt wie ich den nächsten Monat am besten organisieren kann.

@subby99

Dann erhöhen sich  Deine Chancen für einen Zuschuss schon mal. (Daumen drückt!)

@Sanfte2

Es gilt nämlich immer der Tag an dem du den Antrag ausgefüllt und abgegeben hast

Das stimmt NICHT (bei ALG II - und JC ist ALG II). Der Antrag gilt rückwirkend ab Tag der Antrag stellung.

Das es um ALG II geht, steht in den Tags.

Vorsicht ist geboten, denn das Jobcenter sieht das so wie es im Sgb2 steht , d musst ab dem Bewilligungsbescheid, dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen und alles tun um deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreitenAlg2 ist kein Überbrükugsgeld, du würdes ja in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.Eine Jobzusage für die Zukunft ist da nicht erheblich total bescheuert ,ist aber so...Mein Tip. Sage nichts jetzt noch nichts vonn einer Zusage erst wenn der Arbeitgeber dir einen festen Arbeitsvertrag anbietet schriftlich und du sogar bereit bist dafür in eine andere Stadt zu ziehen freuen die sich wie bekloppt und du hast sogar Anspruch auf Umzugskosten, also du hast dich dort beworben und eine Zusage bekommen. Finden die dann Klasse und  können sich das  auf die Fahne schreiben. Glückwunsch zur neuen Arbeitsstelle und viel Glück  Gr Max

Vorsicht ist geboten, denn das Jobcenter sieht das so wie es im Sgb2
steht , d musst ab dem Bewilligungsbescheid, dem Arbeitsmarkt zur
verfügung stehen und alles tun um deinen Lebensunterhalt selbst zu
bestreitenAlg2 ist kein Überbrükugsgeld, du würdes ja in dieser Zeit dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.Eine Jobzusage für die Zukunft
ist da nicht erheblich total bescheuert ,ist aber so...Mein Tip. Sage
nichts jetzt noch nichts vonn einer Zusage erst wenn der Arbeitgeber dir
einen festen Arbeitsvertrag anbietet schriftlich und du sogar bereit
bist dafür in eine andere Stadt zu ziehen freuen die sich wie bekloppt
und du hast sogar Anspruch auf Umzugskosten, also du hast dich dort
beworben und eine Zusage bekommen. Finden die dann Klasse und  können
sich das  auf die Fahne schreiben. Glückwunsch zur neuen Arbeitsstelle
und viel Glück  Gr Max

Dir steht Geld zu, solange Du bedürftig bist. Das heißt, vom alten JC für Oktober und November, vom neuen JC evt. noch für Dezember. Es kann ja sein, dass Dein erster Lohn erst im Januar kommt. Das Geld für Dezember musst Du im neuen JC beantragen.

Umzugskosten beantragst Du im alten JC, Miete, Kaution und Ersteinrichtungsgeld im neuen JC. 

Warum hast du noch keinen Antrag gestellt?

Die Leistungen bekommst du ab Datum der Antragsstellung.

Und ja du kannst für November auchw was bekommen.

Allerdings müssen Umzüge auch erst beantragt u genehmigt werden.

Ob sie dir kosten für nen Umzug gewähren hängt vom Einzefall ab. 

Allerdings sollte deine wohnung wenn du schon eine im november hast auch im Rahmen des satzes liegen

Und durch nen Umzug im november nusst auch dich erst auf dem neuen Amt melden u dort Gelder beantragen

Du hast en stück arbeit vor dir

"ab Datum der Antragsstellung."

Nicht wirklich.

Antrag gilt rückwirkend zum 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Das heißt, FG bekommt auch Geld für Oktober.