Jobwechsel zum 1.Mai, wie sieht das mit dem 13. Gehalt aus?
Hallo zusammen,
mein jetziger Vertrag läuft am 30. April 2016 aus und ich werde eine andere Stelle zum 1.5.2016 anfangen. Es handelte sich dabei um einen Jahresvertrag, sprich ich habe die jetzige Arbeit am 1.5.2015 aufgenommen. Dementsprechend bekam ich für das Jahr 2015 anteilmäßig 2/3 von dem 13. Gehalt, das mit dem Novembergehalt ausgezahlt wurde.
Habe ich für dieses Jahr einen Anspruch auf 1/3 des 13. Gehaltes?
Ich finde im Internet dazu nichts passendes, nur dass ich natürlich das Zusatzgeld vom letzten Jahr nicht zurückzahlen muss, was ansich klar ist.
Aber kann ich auch das restliche Drittel verlangen?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!
2 Antworten
Habe ich für dieses Jahr einen Anspruch auf 1/3 des 13. Gehaltes?
Das kommt auf die genaue Regelung im Arbeitsvertrag. Ist das 13. Gehalt eine freiwillige oder garantierte Leistung? Ist sie an ein bestimmtes Datum geknüpft?
Ok ich beantworte diese Frage mal selber für andere, die die gleiche Frage haben in Zukunft.
Ich bekam mit dem letzten Gehalt am 30.4. auch den Anteil für das aktuelle Jahr, sprich in dem Fall 1/3 des 13. Gehaltes.
*freu*