Jobwechsel vor der Elternzeit

2 Antworten

Du müsstest dem Arbeitgeber erst einmal mitteilen, dass du die Stelle zwar gern hättest, aber vorläufig nicht zur Verfügung stehst. Damit hätte sich das Problem dann auch geklärt. Weil niemand jemanden einstellt, der erst einmal nicht vor hat, zu arbeiten. Dann hätte man die Stelle auch nicht ausschreiben brauchen.

Oder du verzichtest erst einmal auf die Fortsetzung der Elternzeit. Die kannst du später immer noch in Anspruch nehmen.

Es ist beim neuen AG möglich, EZ anzumelden - mit einer Frist von 7 Wochen.

Eine Option kann auch die Teilzeit in Elternzeit sein. Da sind bis zu 30 Std/Woche möglich. Damit könnte man (etwas) für die Familie, aber auch für den AG da sein.