Jobcenter/arbeitsamt Gutschein geben trotz sperre?

5 Antworten

Gehe in den --wiederspruch den diese sperre ist rechtswidrig den das Amt darf erst bei der 4ten Nichtbewerbung  eine sperre  veranlassen den du hast sogar das recht bis zu 3  vorschlage abzulehnen,.Aber das amt kann nicht einfach behaupten es hat dir einen vorschlag geschickt und dann deswegen einen sperr zeit  veranlassen ich rate dir gehe in den -wiederspruch und auch mit der Begründung das du keine Adressen bekommen hast.

Auch muss eine sperzeit schriftlich mitgeteilt werden den sonst würdest du auch nicht über deine rechte informiert und zb  die Dauer in der du einen --wiederspruch machen kannst das sind üblicherweise 4 Wochen nach erhaltendes Briefes,.

Gutscheine müssten sie dir geben .Aber wen das wirklich wie du beschrieben ist würde ich einen Anwalt beauftragen das geht am schnellsten

Manchmal geht  auch mal  bei der post was  verloren auch wen das  selten für den einzelnen vorkommt dann sollst du zb einen nachforschugsauftarg stellen..

Eine Sperre muss schriftlich mit Bescheid erfolgen, wo man Rechtsmittel einlegen kann. Er hätte zwar keine aufschiebende Wirkung, aber vielleicht war die Sanktion nicht zulässig. 

Bei Erwachsenen würde man bei den geschilderten Vorfall eine 30% Kürzung beim ersten Mal bekommen, U25 darf auch 100% sanktioniert werden. Man sollte jede Sanktion anwaltlich (mit Beratungsschein) überprüfen lassen.

Wenn drinnen steht, dass Du keinen Anspruch auf Gutscheine hast, musst Du eigentlich was schriftliches bekommen haben.

Gutscheine sollen eben bei einer hohen Sperre das Überleben sichern, da sich damit nur Lebensmittel und keine Genussmittel wie Alkohol oder Zigaretten kaufen lassen. 

Gutscheine können daher nur in den seltensten Fällen verweigert werden. Wenn man z.B. noch bei den Eltern wohnt und die Ernährung abgesichert ist.

Es gibt auch soziale Anlaufstellen, die kostenlose Hilfe und Beratung für SGB II anbieten. Auch eine Vorsprache dort kann Dir erstmal weiterhelfen. 

Ich vermeide jetzt "erzieherische" Worte indem ich nicht Frage, warum die Auflagen nicht erfüllst hast, die Nachweise darüber sind eigentlich jeden zuzumuten, der soziale Leistungen in Anspruch nimmt.

es reicht aber schon aus wenn der absender nachweisen kann das der bescheid versendet wurde.

die dinger verschwinden anscheinend beim empfänger immer wieder mal

"(habe weder Angebot noch die sperre per Post erhalten) "

da können sie auch keine gutscheine schicken. die kommen doch da dann auch weg

DIE würden natürlich ankommen ;) ;)

Die Frage hast du dir schon selbst beantwortet. Wenn drin steht, keine Gutscheine, dann ist das auch so gemeint.

Natürlich MUSS es Gutscheine geben.