Jobcenter zum Sozialamt. Erfahrungen?

3 Antworten

Egal wer zuständig ist ist es einmal in Bearbeitung kann es auch das andere Amt übernehmen falls es zuständig ist!Wegen der miete musst du keine angst haben  frage  zur  Vorsicht selber im sozilamt nach das zuständig ist  die helfen oft besser und Freundlicher Als das Jobcenter!

Du wurdest vermutlich falsch im Amt informiert du kannst ja arbeiten gehen auch wen es nur 3 Stunden sind also müsste das Jobcenter zuständig bleiben oft sind die im Jobcenter zu faul sich mal selber zu informieren und geben oft falsche Informationen raus.!

Hallo Marie,

1. Frage: Hast du den einen Job??

Da du den Mitvertrag ja anscheinend schon Unterschrieben hast und du die Zusage zumindest mündlich hast vom JC, sind diese auch Verpflichtet die Miete solange zu bezahlen, bis du einen Job hast.

Und ja in Ausnahmefällen kann die Bearbeitung auch verkürzt werden.

Noch eine Frage zum Schluss: Beziehst du Hartz IV?? da kann ich dir dann noch kongretere Auskünfte erteilen??

Gruß Marv

maerymarie 
Fragesteller
 24.08.2017, 09:45

Also ab Februar fange ich eine Ausbildung an und ab November könnte ich auf Teilzeit bei meiner Mutter arbeiten. Ich habe im Hauptantrag angegeben , dass ich  zurzeit nicht länger als 3 std arbeiten kann (bis oktober).. daraufhin meinte sie, dass es passieren kann, dass ich sozialhilfe für 4 Wochen beantragen soll 

Kies82  24.08.2017, 09:50
@maerymarie

ah du bist also grade aus der Schule raus wenn ich das richtig verstehe??

Also normalerweise übernimmt das Jobcenter die Miete.

Weiß ja nicht ob du Kindergeld bekommst von deinen Eltern?

Weiß das Jobcenter das du eine Ausbildung anfängst??

Gruß Marv

maerymarie 
Fragesteller
 24.08.2017, 09:53
@Kies82

Ich bekomme Kindergeld aber bin schon seid 2013 aus der Schule raus... war halt lange krank... ich habe einfach Angst, dass die Miete nicht pünktlich kommt... und der ALG2 Antrag abgelehnt wird... 

Kies82  24.08.2017, 09:58
@maerymarie

Rein rechtlich hast du eigentlich kein Anspruch auf Hartz IV da du ja nicht unmittelbar Vermittelbar bist. Da du noch keine Abgeschlossene BA hast geschweige denn schon Arbeiten warst.

maerymarie 
Fragesteller
 24.08.2017, 09:59
@Kies82

Es gab Gründe dafür (familiäre) und ich bekam 2015 eine Zustimmung für einen eigenen Wohnraum... ;) bekomme bis Ende August noch ALG2! Ziehe dann im September in eine andere Stadt. Trotz dass ich arbeitsunfähig bin... versteh es nicht was die Dame mir dort sagen will in Sachen Sozialhilfe.... 

Kies82  24.08.2017, 10:06
@maerymarie

Endlich rückst du mit der ganzen Geschichte raus ^^ du beziehst aktuell also ALG 2 bis Ende August, und ziehst im September in eine andere Stadt.

Als erstes musst du erstmal wissen ob dann das Jobcenter wo du jetzt gemeldet bist noch für dich Zuständig ist. Im Regelfall nicht.

Falls dies nicht der Fall ist musst den Hauptantrag beim Jobcenter abgeben in der Stadt wo du hinziehst.

Falls du noch mehr Fragen hast kannst mich gerne per E-Mail erreichen unter schmidt0877@gmail.com

Weil es zu diesem Thema soviele Rechtsgrundlagen gibt, müsste ich mich noch ein wenig mehr Informieren.

Wäre schön wenn du mal knapp beschreibst was du alles beziehst und was nicht und wer jetzt deine aktuelle Wohnung bezahlt??

Gruß Marv

maerymarie 
Fragesteller
 24.08.2017, 10:24
@Kies82

Bin zurzeit in der neuen Stadt. Habe dort auch den Antrag abgegeben. 2 Mitarbeiter meinten, dass alles ok sei mit Antrag + Wohnung. Aufhebungsbescheid habe ich auch vom alten Jobcenter. Ich beziehe ALG 2 und Kindergeld. ALG 2 bekomme ich auch im November.. aber die will ersthaft dass ich für September/Oktober Sozialhilfe beantrage... sie wollte es mit ihrem Vorgesetzten klären was sache ist... keine Ahnung wie lange sowas dauert

Kies82  24.08.2017, 10:37
@maerymarie

Hm, mein Rat an dich!! Ich hoffe du hast den Namen von der Frau irgendwo notiert die dir gesagt hat das du Sozialhilfe beantragen musst?? Wenn ja dann steht es dir frei, das du mal mit ihrem Vorgesetzten redest über die Sache. Weil für mich gibt es keinen ersichtlichen Grund warum du für September und Oktober Sozialhilfe beantragen musst.

Gruß Marv

hm das glaub ich nicht, dass du sozialhilfe beantragen musst. für den einen monat den du noch krank bist macht das überhaupt keinen sinn. der ämteraufwand untereinander ist viel zu groß. das hätten die gerne früher machen können, jetzt nicht mehr.

die dame wollte sich nur erstmal ein wenig wichtig haben.

maerymarie 
Fragesteller
 24.08.2017, 09:47

Naja im Hauptantrag habe ich angegeben, dass ich nicht länger als 3 std arbeiten gehen kann (bis Oktober)... und dann meinte sie: ich hätte kein Anspruch auf ALG2. Erst ab November... die war auch sehr schlecht gelaunt :D habe halt nur Angst , dass die Miete nicht pünktlich kommt. 

markusher  24.08.2017, 10:12
@maerymarie

schau mal hier mit rein www.elo-forum.org

dort wird dir geholfen, auch mit nervigen sb umzugehen. was die sb meint oder nicht tut nichts zur sache, die soll sicher nur den antrag annehmen und bearbeiten wirds ein anderer. wenn dann negativ beschieden wird, kannst du immer noch was unternehmen.